Kanton stellt Chli Gäsitschachen unter Schutz

Die Flussaufweitung Chli Gäsitschachen am Escherkanal ist ein vielfältiges, für Natur und Mensch bedeutsames Gebiet. Um es langfristig zu bewahren, stellt es der Regierungsrat unter kantonalen Naturschutz.



Das zukünftige Schutzgebiet Chli Gäsitschachen entlang des Escherkanals • (Foto: DBU)
Das zukünftige Schutzgebiet Chli Gäsitschachen entlang des Escherkanals • (Foto: DBU)

Zum Chli Gäsitschachen am Escherkanal gehören die Uferbereiche, die Aufweitung mit den Kiesinseln, die Feuchtwiesen und Flachmoore sowie die Teiche und Tümpel in einem Abschnitt zwischen Mollis und dem Walensee. Das Schutzgebiet umfasst die Flächen zwischen dem Escherkanal im Norden und dem Rieterwald im Süden. Im Nordosten grenzt es an die Deponie- und Materialaufbereitungszone (Deponie Ardega) und das Gäsi, südwestlich an das Schutzgebiet Rieterwald. Das Schutzgebiet beinhaltet auch Teile des Schiessplatzes Walenberg.

Nutzung eingeschränkt, aber nicht verboten

Das Gebiet stellt für die Amphibien einen besonders wichtigen Lebensraum dar. Im Chli Gäsitschachen leben einige seltene und sogar stark gefährdete Arten wie zum Beispiel Erdkröten, Grasfrösche oder Bergmolche. Mit dem vorgesehenen Schutzgebiet soll in erster Linie der nördliche Teil des Amphibienlaichgebietes Walenberg geschützt werden. Dieses ist ein national bedeutsames Biotop, das schon 2001 ins Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete aufgenommen wurde.

Damit das Chli Gäsitschachen seinen Zweck als Schutzgebiet erfüllen kann, muss die Nutzung eingeschränkt werden. So sind zum Beispiel Hunde an der Leine zu führen. Das Fischen wird nicht gestattet – ausser am linken Ufer in Fliessrichtung. Das Befahren des geschützten Gebietes mit Booten ist nur mit Kanus zwischen dem 15. Juli und dem 31. September gestattet. Die Wege stehen der Bevölkerung nach wie vor zur Verfügung.

Die jährlichen Kosten für den Unterhalt und die Kontrolle des Schutzgebietes werden auf 15 000 Franken geschätzt. Der Beschluss tritt vorbehältlich der rechtskräftigen Erledigung allfälliger Einsprachen auf den 1. November 2023 in Kraft.

Öffentliche Auflage

Der Beschluss wird mit einer Einsprachefrist von 30 Tagen im Amtsblatt publiziert. Während der Auflagefrist sind die Unterlagen zu den Bürozeiten beim Departement Bau und Umwelt, Kirchstrasse 2, 8750 Glarus, einsehbar und können auf der Website des Kantons Glarus heruntergeladen werden.