Kantonale COVID-19-Verordnung wird angepasst

Regierungsratssitzung 2. Juni • Als Folge der weiteren Lockerung der Pandemie-Einschränkungen wird die kantonale COVID-19-Verordnung per 6. Juni 2020 geändert.



Medienmitteilung Regierungsratssitzung ((Bild: iStock)
Medienmitteilung Regierungsratssitzung ((Bild: iStock)

Nach ersten Lockerungen der Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus per 27. April 2020 und 11. Mai 2020 beschloss der Bundesrat weitere Lockerungen per 6. Juni 2020. Die COVID-19-Verordnung des Kantons Glarus wird in einzelnen Punkten angepasst:

  • Ausnahmebewilligungen: Da der Präsenzunterricht an Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten generell wieder zulässig ist, entfällt die diesbezügliche Ausnahmebewilligung auf Bundesebene, für welche auf kantonaler Stufe das Departement Bildung und Kultur zuständig war.
  • Ausfallentschädigungen für Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung: Die Kantone sind verpflichtet, den privaten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung Ausfallentschädigungen in Form von Finanzhilfen für Betreuungsbeiträge der Eltern zu gewähren, die ihnen in der Zeit vom 17. März 2020 bis 17. Juni 2020 entgangen sind. Die Ausfallentschädigungen decken 100 Prozent der entgangenen Betreuungsbeiträge der Eltern. Der Bund übernimmt einen Drittel der Kosten. Dafür hat das Bundesparlament einen Kredit von 65 Millionen Franken bewilligt. Auf kantonaler Ebene hat der Regierungsrat bereits am 28. April 2020 einen Betrag von 150 000 Franken für die Finanzierung der Ausfallentschädigung bereitgestellt. Die Kompetenz zur Gewährung von Finanzhilfen wird dem Departement Bildung und Kultur zugeteilt.

    Geltungsdauer

Über weitere Lockerungsmassnahmen entscheidet der Bundesrat voraussichtlich am 24. Juni 2020. Sofern sich weiterer Anpassungsbedarf ergibt, müsste der Regierungsrat diese an seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien beschliessen, also am 2. Juli 2020. Vor diesem Hintergrund soll die Geltungsdauer der Verordnung vorerst bis zum 5. Juli 2020 verlängert werden.

Besuchseinschränkungen in Heimen und im Spital wird diskutiert

Die Vorstellungen bezüglich weiterer Lockerungen des Besuchsverbots in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen liegen noch auseinander. Das Departement Finanzen und Gesundheit erarbeitet deshalb zusammen mit den Institutionen für die Regierungsratssitzung vom 9. Juni 2020 einen Antrag.

Kantonale Führungsorganisation fährt Corona-Stab zurück 

Der Regierungsrat setzte am 17. März 2020 die kantonale Führungsorganisation (KFO) zur Bewältigung des Coronavirus ein. Diese wirkte unter der Leitung von Stabschef Jürg Feldmann vom Zeughaus in Glarus aus und organisierte die notwendigen Massnahmen. Der Stab setzt sich aus verschiedenen Teilbereichen zusammen (Gesundheit, Militär, Zivilschutz, Wirtschaft, Soziales, Heime, Bildung, Kommunikation). Mit dem auch im Kanton Glarus starken Abklingen der Ansteckraten wurde die fachliche Verantwortung schon per 6. Mai 2020 zurück an die Departemente delegiert. Die KFO hält sich für einen erneuten Einsatz bereit. Bis auf Weiteres ist sie nicht mehr operativ tätig. Der Leiter der kantonalen Führungsorganisation, Regierungsrat Rolf Widmer, hat den grossen Einsatz aller involvierten Personen zugunsten des Kantons Glarus verdankt.