Kantonale Härtefallverordnung wird angepasst

In der kantonalen Härtefallverordnung wird die Obergrenze für A-Fonds-perdu-Beiträge angepasst. Weiter kann der Kanton Glarus einen Betrag von maximal 1,23 Millionen Franken aus der sogenannten Bundesratsreserve geltend machen.



Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)
Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)

Der Bundesrat hat die Covid-19-Härtefallverordnung punktuell angepasst und zwei Themen neu geregelt:

Erhöhung Obergrenze

Die Obergrenze für A-Fonds-perdu-Beiträge wird für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 5 Millionen Franken, die einen Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent aufweisen, von 20 auf neu 30 Prozent des Jahresumsatzes und maximal 1,5 Millionen Franken erhöht. Damit wird analog zu den Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken auch für kleinere Unternehmen eine «Härtefall-im-Härtefall-Regel» geschaffen.

Damit soll zugunsten kleinerer Unternehmen dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Einschränkungen nun schon sehr lange währen und die Umsatzeinbussen möglicherweise ein Ausmass angenommen haben, welches eine Abfederung in einem höheren Mass erfordert. Unternehmen, welche die erwähnten Kriterien erfüllen, können zusätzliche Beiträge beantragen.

Anteil an der Bundesratsreserve

Der Bundesrat hat beschlossen, eine erste Tranche der Bundesratsreserve von 300 Millionen Franken auf die Kantone zu verteilen, damit besonders stark betroffene Unternehmen zusätzlich unterstützt werden können. Der Anteil des Kantons Glarus beträgt maximal 1,23 Millionen Franken.

Mit diesen finanziellen Mitteln soll den spezifischen Bedürfnissen besonders betroffener Unternehmen im Kanton Glarus Rechnung getragen werden. Beim Einsatz dieser Zusatzbeiträge des Bundes darf von einzelnen Bestimmungen der Härtefallverordnung abgewichen werden (z. B. Festlegung der Obergrenzen und Bemessung der Hilfen). Es ist den Kantonen überlassen, wie sie innerhalb der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen die Zusatzbeiträge einsetzen möchten.

Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat die Verordnung zum Spezialfonds Härtefallunterstützungen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie angepasst und macht den Glarner Kantonsanteil an der Bundesratsreserve geltend.

Informationen

Informationen zu der Unterstützung der Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Coronavirus gibt es auf der Website des Kantons Glarus.