Kantonale Pflegeheimliste wird wegen Corona-Pandemie angepasst

Wegen der Corona-Pandemie wurden Bewohner des Alterszentrums Bühli in Ennenda kurzfristig nach Filzbach verlegt. Der Regierungsrat hat nun die Heimbetreiber rückwirkend ermächtigt, weitere Heim-Standorte zu unterhalten. So wird sichergestellt, dass die erbrachten Leistungen von den Krankenversicherungen übernommen werden.



Medienmitteilung vom Regierungsrat (zvg)
Medienmitteilung vom Regierungsrat (zvg)

Über Ostern 2020 wurden im Zuge der Corona-Pandemie rund 30 gesunde Bewohner des Alterszentrums Bühli von Ennenda vorübergehend in das Seminarhotel Lihn umquartiert. Weil die Leistungsvereinbarungen zwischen den Krankenversicherungen und den Heimen grundsätzlich an bewilligte Standorte gebunden sind, entstand Handlungsbedarf für den Regierungsrat. Er hat entschieden, die auf der Pflegeheimliste aufgeführten Heime bei ausgewiesenem Bedarf und im Rahmen der bewilligten Plätze zu ermächtigen, weitere Standorte zu betreiben. Voraussetzung dafür ist, dass die grundlegenden Anforderungen an den Betrieb eines Pflegeheims gemäss eidgenössischem und kantonalem Recht gewährleistet sind.

So kann sichergestellt werden, dass die von den Heimen erbrachten Leistungen ordentlich über die Krankenversicherungen abgewickelt werden können. 

Das Departement Volkswirtschaft und Inneres kann für den Betrieb einzelner Standorte Einschränkungen oder Auflagen erlassen oder diese gänzlich verbieten. Dieser Entscheid tritt rückwirkend auf den 14. April 2020 in Kraft und gilt befristet bis zum 31. Dezember 2020.