Kantonale Schadenwehr: Verordnung wird angepasst

Der Regierungsrat genehmigt die Änderung der Verordnung über Öl-, Chemie- und Strahlenwehr und setzt diese per 1. Juli 2022 in Kraft.



Mitteilung der Glarner Regierung (zvg)
Mitteilung der Glarner Regierung (zvg)

Die Feuerwehr der Gemeinde Glarus fungiert für den Kanton Glarus seit über 30 Jahren als kantonale Schadenwehr (Öl-, Chemie-, und Strahlenwehr). Eine regierungsrätliche Verordnung regelt die Organisation, die Ausbildung, die Ausrüstung, die Einsatzkosten sowie Massnahmen bei Schadenfällen.

Die Verordnung wurde in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Glarus auf Anpassungsbedarf überprüft. Änderungsbedarf besteht in Bezug auf die Bezeichnung der Feuerwehr Glarus (vormals «Freiwillige Feuerwehr» besteht seit Gemeindefusion nicht mehr). Zudem wurde festgestellt, dass die Kompetenzen zum Abschluss von Vereinbarungen zu wenig offen im Hinblick auf neue Vereinbarungsthemen sind. Zudem wird eine Anpassung der Verordnungskompetenz betreffend Ausbildung und Einsatz der Chemiefachberater vorgenommen.