Kantonale Verordnung über die Alimentenhilfe wird an Bundesrecht angepasst

Der Bundesrat hat die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen schweizweit per 1. Januar 2022 vereinheitlicht. Der Regierungsrat legt nun dem Landrat die angepasste kantonale Verordnung vor.

 



Bieten Beratung zum Thema Alimente: Ursula Lienhard (links) und Annina Scherzinger (• Foto: zvg)
Bieten Beratung zum Thema Alimente: Ursula Lienhard (links) und Annina Scherzinger (• Foto: zvg)

Nach einer Trennung wird geregelt, welche Person der anderen und den gemeinsamen Kindern Unterhaltsbeiträge leisten muss. Das Gemeinwesen muss beim Inkasso helfen, wenn diese Beiträge nicht rechtzeitig geleistet werden. Der Vollzug der Inkassohilfe oblag bisher den Kantonen, was jedoch zu einer ungleichen Behandlung führte. 

Deshalb hat der Bundesrat die neue Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen (Inkassohilfeverordnung, InkHV) verabschiedet und die Inkassohilfe damit schweizweit vereinheitlicht. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Damit werden unterhaltsberechtigte Personen künftig – in Bezug auf die Inkassohilfe – in allen Kantonen gleichbehandelt. Die InkHV enthält einen Mindestkatalog von Leistungen, die jede Fachstelle in den Kantonen anbieten muss. Die angestrebte Professionalisierung und Stärkung der Inkassohilfestellen soll dazu beitragen, das Gemeinwesen bei der Alimentenbevorschussung und der Sozialhilfe zu entlasten. Die notwendigen Anpassungen haben die Kantone bis zum Inkrafttreten der bundesrätlichen Verordnung vorzunehmen.

Kein Spielraum für Änderungen

Indem die InkHV den Bereich der Inkassohilfe umfassend regelt, sind kaum mehr kantonaler Regelungen in diesem Bereich notwendig. Im Wesentlichen sind bestehende Regelungen zur Inkassohilfe im kantonalen Recht aufzuheben oder anzupassen. Für die Kantone besteht kein Spielraum, auf weitere Änderungen ist deshalb zu verzichten.

Alimentenbevorschussung unverändert

Insbesondere besteht kein Anpassungsbedarf im Bereich der Bevorschussung. Der Landrat hat die Motion der SP-Fraktion «Anpassung Alimentenverordnung ALVO» abgelehnt. Auch die neue InkHV schafft hier keinen Anpassungsbedarf; sie berührt den Bereich Bevorschussungen nicht.

Glarner Pilotprojekt: Neues Beratungsangebot der Alimentenhilfestelle in Näfels

Im Alltag begegnen den Spezialistinnen oft Fragen wie: «Wir trennen uns, was gibt es zu beachten?» «Wie komme ich zu meinen Alimenten?»

Im Bereich Unterhalt hat sich in den vergangenen Jahren vieles geändert, die Thematik ist anspruchsvoller und komplexer geworden. Oftmals wissen Betroffene nicht, wie sie nach einer Trennung vorgehen müssen und was alles geregelt werden muss, oder wie sie eine bestehende Unterhaltsvereinbarung abändern lassen können. Im Kanton Glarus fehlt ein entsprechendes kostenloses Beratungsangebot.

Die Alimentenhilfestelle wird als Fachbereich der Sozialen Dienste oft für solche Fragen kontaktiert. Dem Bedürfnis nach einer Anlaufstelle wird nun in einem Pilotprojekt nachgekommen. Die Alimentenhilfestelle des Kantons Glarus schafft ein Beratungsangebot, wo Ratsuchende kostenlos und unverbindlich Informationen erhalten. Die Beratungen finden vorwiegend zu den Themen Unterhalt und Abänderungen für unverheiratete Personen statt. Es können aber auch allgemeine Fragen z. B. zum Besuchsrecht oder der Vaterschaft angesprochen werden. Für genauere Abklärungen verweist die Alimentenhilfestelle die Ratsuchenden an die zuständige Stelle. So bietet etwa die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Unterstützung bei der Erstellung einer Unterhaltsvereinbarung an, wenn sich die Parteien im Grundsatz einig sind.

Hilfe und Informationen erhalten die Ratsuchenden von den beiden Fachfrauen Annina Scherzinger und Ursula Lienhard. Beratungen sind während den normalen Büroöffnungszeiten möglich. Zusätzlich bietet die Alimentenhilfestelle jeweils am Dienstagabend von 18.00 bis 20.00 Uhr Beratungen an. Es ist vorgängig ein Termin zu vereinbaren über das Sekretariat des Stützpunkts Nord Tel. 055 646 69 70.