Ausgangslage
Der Bund richtet die spezifische Integrationsförderung ab 2014 neu aus und erhöht dafür seine Beiträge an die Kantone. Diese werden ab 2014 mit Programmvereinbarungen für kantonale Integrationsprogramme ausgerichtet, die eine Bestandeserhebung (Ist-Analyse), Zielsetzungen sowie Massnahmen zur Zielerreichung umfassen müssen. Laut kantonalem Integrationsprogramm 2014 bis 2017 sollen sich die Integrationsmassnahmen sowohl auf die Regelstrukturen (Beratung, Schulen, Zugang zum Arbeitsmarkt) als auch auf die spezifische Integrationsförderung beziehen. Die durch Vertretungen aller Gemeinden verstärkte kantonale Kommission für Integration lenkte das Projekt. Es wurde bei Kanton, Gemeinden, Gerichten und Kantonsspital einer breiten Vernehmlassung unterzogen. Diese regten an, die Verpflichtung von Ausländerinnen und Ausländern zur Integration zu verstärken, die Verpflichtung zur Kostenbeteiligung z.B. bei Sprachkursen festzuschreiben und sicherzustellen, dass Integrationsmassnahmen möglichst früh (d.h. gleich nach der Einreise bzw. im frühen Kindesalter) einsetzen.
Schlussfolgerungen bezüglich der kantonalen Integrationsförderung
Die Integration gelingt bei der Mehrheit der Ausländerinnen und Ausländer gut. Bereitschaft und Fähigkeit dazu sind bei den Ausländerinnen und Ausländern selbst und bei der Glarner Bevölkerung mehrheitlich vorhanden. Von allen Akteuren werden oft pragmatische Lösungen gesucht und gefunden. Zur erfolgreichen Integration leisten die Arbeitgeber einen grossen Beitrag. Die Integrationsförderung findet vor allem in den Regelstrukturen statt, welche sich an die Gesamtbevölkerung richtet. Ergänzend dazu wirkt die spezifische Integrationsförderung. In der Regelstruktur sind im Bildungsbereich, bei arbeitsmarktlichen Massnahmen und im Sozialbereich gute, unterstützende Angebote vorhanden. Die spezifische Integrationsförderung hat insbesondere Angebote in den Bereichen Sprache, Information und Beratung sowie der frühen Förderung aufgebaut und finanziell unterstützt. Wichtige Faktoren zur erfolgreichen Integration sind:
- gute Information und Beratung
- Sprachkenntnisse
- Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt
Die Bestandesaufnahme zeigt Lücken auf, einerseits bezüglich spezieller Angebote in einzelnen Handlungsfeldern, andererseits im erschwerten Zugang zu bestehenden Angeboten der Regelstruktur. Besonders davon betroffen sind Personen in sozioökonomisch schwachen Verhältnissen und Personen ohne nachobligatorische Bildung, was aber auch für Schweizerinnen und Schweizer gilt. Durch die Kumulation von Risikofaktoren sind jedoch Ausländerinnen und Ausländer überproportional davon betroffen und darunter jene besonders, die erst spät in die Schweiz einreisen und daher kaum mehr Zugang zum schweizerischen Bildungssystem finden: spät zugezogene Jugendliche, vorläufig Aufgenommene und anerkannte sowie vorläufig aufgenommene Flüchtlinge.
Aktionsplan 2014 bis 2017
Mit dem Integrationsprogramm (Aktionsplan) werden bewährte Integrationsmassnahmen weitergeführt, wichtige Lücken in der Integrationsförderung geschlossen und die Koordination innerhalb der kantonalen Verwaltung, zwischen Kanton, Gemeinden und privaten Organisationen verbessert. Aktionsplan und Budget bilden Grundlage für die Programmvereinbarung mit dem Bundesamt für Migration. Er beinhaltet:
- tabellarische Übersicht über Ziele, Bedarf, Massnahmen (inkl. Zeitangabe) und verantwortliche Stelle für die Umsetzung
- Beschrieb Organisation Programmumsetzung
- Beschrieb Überprüfung Zielerreichung
Er basiert auf drei Pfeilern gemäss Bundesvorgaben:
- Information und Beratung: Erstinformation und Integrationsförderbedarf, Beratung, Schutz vor Diskriminierung
- Bildung und Arbeit: Sprache (im besonderen Kenntnis Landessprache), frühe Förderung, Bildung und Arbeitsmarktfähigkeit, Berufswahl und Berufsbildung, Validierung ausländischer Abschlüsse und Bildungsleistungen, Arbeitsmarktintegration (Arbeitslosigkeit, Sozialhilfe und Arbeitsmarktintegration)
- Verständigung und gesellschaftliche Integration: interkulturelles Übersetzen, soziale Integration, Gesundheitsversorgung und Gesundheitsförderung
Der Kantonsanteil am Budget der spezifischen Integrationsförderung erhöht sich im Gegensatz zum Gesamtbudget nicht. Die Mehrkosten werden durch zusätzliche Bundesgelder finanziert. Der Bund wird 50 Prozent an das durchschnittliche jährliche Budget von 422 500 Franken beisteuern, womit sich sein Beitrag von 60 000 auf 211 250 Franken erhöhen wird. Die spezifische Integrationsförderung von vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlingen finanziert auch in Zukunft der Bund via Integrationspauschale.
Kantonales Programm zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern
Der Regierungsrat nimmt an seiner heutigen Sitzung vom Bericht «Integrationsförderung im Kanton Glarus: Situation, Ziele und geplante Massnahmen für die Jahre 2014–2017» wird Kenntnis genommen und dem Aktionsplan zugestimmt.
Die Integration gelingt bei der Mehrheit der Ausländerinnen und Ausländer gut. Bereitschaft und Fähigkeit dazu sind bei den Ausländerinnen und Ausländern selbst und bei der Glarner Bevölkerung mehrheitlich vorhanden. (Archivbild: e.huber)