Kantonsgericht Glarus bestätigt Einstellung der Strafuntersuchung

Das Glarner Kantonsgericht hat die Einstellung einer Strafuntersuchung gegen Verantwortliche der damaligen Eternit AG wegen fehlender Anhaltspunkte für strafbares Verhalten sowie wegen Verjährung bestätigt.



Das Glarner Kantonsgericht: bestätigtz die Einstellung einer Strafuntersuchung gegen der damaligen Eternit AG (Bild: jhuber)
Das Glarner Kantonsgericht: bestätigtz die Einstellung einer Strafuntersuchung gegen der damaligen Eternit AG (Bild: jhuber)

Das Verhöramt Glarus hatte die Strafuntersuchung am 9. Oktober 2006 wegen Verjährung und fehlender Anhaltspunkte für strafbares Verhalten eingestellt. Dagegen wurde von den Strafanzeigern beim Kantonsgericht in Glarus Beschwerde eingereicht, über die jetzt entschieden worden ist.

Das Kantonsgericht hat die Einstellungsverfügung des Verhöramts Glarus in der Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tötung bestätigt. Die Eternit (Schweiz) AG nimmt Kenntnis vom Entscheid des Kantonsgerichts Glarus. Gegen den Entscheid ist eine Beschwerde an das Bundesgericht möglich.

Stiftung Eternit-Werke Schweiz

In den Werken Niederurnen und Payerne wurden stets die dem jeweiligen Wissenstand um die Gefahren von Asbest entsprechenden Massnahmen zum Schutze der Mitarbeiter ein- und durchgesetzt. Dennoch sind als Folge der seinerzeitigen Verwendung von Asbest bis heute leider gegen 70 ehemalige Mitarbeiter an den Folgen asbestbedingter Berufskrankheiten gestorben. Trotz gutem Schutz durch die schweizerischen Sozialversicherungseinrichtungen, namentlich die Suva, sind Härtefälle nicht ausgeschlossen. Die Eternit (Schweiz) AG hat deshalb die Stiftung Eternit-Werke Schweiz errichtet, die bei Härtefällen unbürokratisch helfen kann.