Kantonsgericht Linth fällte vor 220 Jahren verfassungswidrige Todesurteile

Die Wanderausstellung «Die Justiz im Kanton Linth: Urteile vom Leben zum Tode» macht vom 2. bis 24. Juni Halt im Anna-Göldi-Museum Ennenda. Vernissage war am Freitag, 1. Juni, 19.00 Uhr. Nur 16 Jahre nach der Hinrichtung der «letzten Hexe Europas» fällte und vollstreckte das Kantonsgericht Linth fünf Todesurteile, die jedoch für unrechtmässig erklärt wurden.



Richter und öffentlicher Ankläger. (Bilder: zvg) Scharfrichter und Henkersknecht. Hinrichtung. Kopfpräsentation.
Richter und öffentlicher Ankläger. (Bilder: zvg) Scharfrichter und Henkersknecht. Hinrichtung. Kopfpräsentation.

Die Wanderausstellung mit 36 Bild-Text-Tafeln wurde von Dr. Stefan Paradowski, Agentur für Kunst- und Regionalgeschichte, Wangen konzipiert und gestaltet. Dazu erscheint eine Begleitpublikation. Von den Hinrichtungen gibt es kein Bildmaterial. Steve Nann, Niederurnen, behob diesen Mangel, indem er eigens für die Wanderausstellung eindrucksvolle Zeichnungen anfertigte.

Die letzten Worte des Hingerichteten

Johann Rudolf Steinmüller, Pfarrer der Gemeinde Kerenzen, betreute Andreas Stricker auf seinem Gang zur Richtstätte in Glarus, dem Hauptort des Kantons Linth. Der Priester hielt als Augenzeuge in einer 1799 gedruckten Schrift die letzten Worte des wegen Raubmordes Verurteilten fest: «Vater im Himmel erbarme Dich meiner!» Nach diesem Ausspruch zischte das Schwert des Scharfrichters nieder.

Richter und Ersatzrichter (Suppleanten)

Der Kanton Linth existierte von 1798 bis 1803 und umfasste die sieben Distrikte Rapperswil, Schänis, Schwanden, Glarus, Mels, Neu St. Johann und Werdenberg. An der kantonalen Wahlversammlung Ende Mai 1798 wurden je 13 Richter und Ersatzrichter (Suppleanten) bestimmt. Von den gewählten Richtern stammten alt Ratsherr Johann Jakob Becker und alt Bannerherr Johann Peter Zwicky aus dem Glarnerland. Regierungsstatthalter Joachim Heer, Glarus, bestimmte alt Säckelmeister Johann Tschudi, Glarus, zum Präsidenten des Richtergremiums.

Kaum gewählt, fällt Kantonsgericht fünf Todesurteile

Das Kantonsgericht Linth traf sich Mitte Juni 1798 zur ersten konstitutionellen Sitzung und fällte, kaum eingesetzt, gleich fünf Todesurteile: am 19. Juli 1798 wurden zwei Personen durch das Schwert hingerichtet, am 11. August 1798 drei Personen. Einer der Scharfrichter war kein Geringerer als Franz Leonard Vollmar von Fischhausen bei Kaltbrunn, der schon bei Anna Göldi seines schauerlichen Amtes waltete. Eine Hinrichtung wurde als feierlich-makaberer Staatsakt in aller Öffentlichkeit vollzogen.

Vollzugsstopp für Todesurteile verordnet

Doch das Parlament (Grosser Rat und Senat) in Aarau, der Hauptstadt der Helvetischen Republik, erklärte die fünf vom Kantonsgericht Linth ausgesprochenen und vollstreckten Todesurteile für unrechtmässig − «dem Geiste der Verfassung zuwider» − und beauftragte das Direktorium (Zentralregierung), einen «ausserordentlichen Kurier» nach Glarus «abzuschicken, um die Vollziehung aller Todesurteile, die von diesem Tribunal ausgehen könnten, einzustellen». Damit hatte die junge Helvetische Republik ihren ersten Justizskandal. Der Vollzugsstopp vermochte indessen die Ausführung des sechsten Todesurteils im Jahr 1799, eine Enthauptung wegen Raubmordes an einem französischen Soldaten, nicht zu verhindern. Das Kantonsgericht Linth verkündete im Jahr 1800 ein siebtes Todesurteil, widerrief es allerdings und begründete die Aussetzung mit dem Hinweis auf die neue Rechtslage.

Dramatische politische Entwicklung

Die Hinrichtungen fielen mit der Entstehung des Kantons Linth zusammen und standen am Anfang einer dramatischen Entwicklung: französische Truppen eroberten die Schweiz, politische Umwälzungen mit vier Staatsstreichen erschütterten das Land, die unversöhnlichen Lager der Unitarier und der Föderalisten stritten sich unablässig − bis Napoleon 1803 der Schweiz die Mediationsverfassung überstülpte. Sie gab den grössten Teil der staatlichen Kompetenzen an die 19 Kantone der neuen Eidgenossenschaft ab und löste sowohl das nationale Parlament als auch die Zentralregierung auf.

Die Helvetik schaffte die Folter ab, nicht aber die Todesstrafe. Doch es sind aus dieser Zeit − abgesehen von jenen vom Kanton Linth − keine Todesurteile bekannt.

Die Wanderausstellung macht Ende Juni Halt in Benken und Mitte August in Lachen.