Eine wesentliche Ursache von Unfällen in der Dunkelheit ist die mangelhafte oder vollständig fehlende Beleuchtung der Fahrräder. Deshalb ist es jetzt, in der dunkleren Jahreszeit, besonders wichtig, dass folgende Vorschriften beachtet werden:
- Fahrräder müssen bei Dunkelheit mit einem weissen Licht vorne und einem roten Licht hinten beleuchtet sein.
- Zusätzlich vorgeschrieben sind Reflektoren (vorne weiss, hinten rot), sowie Leuchtpedalen. Reflektierende Accessoires wie zum Beispiel Bein- oder Armbänder oder Kleidung mit reflektierenden Stellen erhöhen die Sicherheit.
Im Sinne der Unfallverhütung führt die Kantonspolizei Glarus in den nächsten Wochen im ganzen Kanton Velokontrollen durch. Dabei wird nebst den Velobeleuchtungen auch das korrekte Verhalten der Radfahrer kontrolliert.
