Kantonsverfassung: Eidgenössische Räte erteilen Gewährleistung

Der Regierungsrat nimmt Kenntnis davon, dass die Verfassung des Kantons Glarus als gewährleistet gilt.



Mitteilung vom Glarner Regierungsrat (zvg)
Mitteilung vom Glarner Regierungsrat (zvg)

Das Generalsekretariat der Bundesversammlung teilt mit Schreiben vom 12. Oktober mit, dass die eidgenössischen Räte mit Beschlüssen vom 8. September 2020 (Ständerat) und vom 17. September 2020 (Nationalrat) der Änderung der Glarner Kantonsverfassung die eidgenössische Gewährleistung erteilt. 

Die Gewährleistung betrifft folgende von der Landsgemeinde beschlossenen Verfassungsänderungen:

  • Landsgemeinde 2017: Gesetz über die politischen Rechte
  • Landsgemeinde 2019: Änderung des Steuerrechts (Bausteuerzuschlag für die Gemeinden)

Die Botschaft zur Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Glarus, Thurgau und Genf finden sich auf der Website des Schweizer Parlaments.

Kantonsverfassungen bedürfen der Gewährleistung des Bundes. Mir ihr wird «garantiert», dass die Verfassungen der Kantone den bundesrechtlichen Anforderungen genügen. Die Gewährleistung fällt in die Zuständigkeit der Bundesversammlung.