Kauf von zwei Liegenschaften auf dem Zeughausareal

Der Regierungsrat genehmigt den Kauf der Liegenschaften «Eidgenoss» und «Reitbahn» auf dem Areal des Zeughauses Glarus samt Gebäuden von der Armasuisse zum Preis von 771 000 Franken.



Kauf von zwei Liegenschaften auf dem Zeughausareal. (Bild: e.huber)
Kauf von zwei Liegenschaften auf dem Zeughausareal. (Bild: e.huber)

Für die Übernahme der seit dem 1. Januar 2014 angefallenen Instandsetzungskosten von 41 000 Franken, der Kosten für die Ver- und Entsorgung von 24 000 Franken im gleichen Zeitraum sowie für den laufenden Unterhalt für 2017 (10 000 Fr.) werden entsprechende Kreditüberschreitungen zur Jahresrechnung 2017 bewilligt.

Ausgangslage


Die Armasuisse besitzt zwei Parzellen auf dem Zeughausareal mit je einem Gebäude. Das Areal wird dadurch unterteilt und ist somit für den Kanton nur schlecht nutzbar. Die Parzelle 245 weist eine Fläche von 1223 Quadratmeter auf. Die Parzelle liegt am westlichen Rand direkt an der Strasse. Das darauf befindliche Gebäude ist ein altes, eidgenössisches Zeughaus (genannt «Eidgenoss»). Es wurde im Jahre 1918 erstellt. Die Parzelle 1701 weist eine Fläche von 978 Quadratmeter auf. Die Parzelle liegt in der südöstlichen Ecke des Areals gegen das Wohngebiet hin. Das darauf befindliche Gebäude ist ein Lagergebäude (genannt «Reitbahn»). Es wurde im Jahre 1887 erstellt. Die Gebäude sind zweckmässig und dienen primär für die Lagerhaltung verschiedenster Güter und für Einstellzwecke. Im Falle einer Umnutzung des Reitbahngebäudes muss dieses ganz oder teilweise ausgebaut werden (Heizung, Wärmedämmung, usw.).

Zweck


Die Gebäude sollen als Lager für Fahrzeuge, Aggregate, Geräte und Einsatzmaterial des Zivilschutzes sowie für das Material für die Sicherstellung des Betriebes im Rahmen der Leistungsvereinbarungen mit der Logistikbasis der Armee genutzt werden. Die lagerflächen für den Zivilschutz sollen im «Eidgenoss» konzentriert und optimal ausgestaltet werden. Die frei werdenden Räume im Gebäude «Reitbahn» stellen eine Raumreserve dar. 2017 wird dort für die Unterbringung der neuen kantonalen Notrufzentrale eine erste Testplanung durchgeführt.

Zusammenfassung


Der beantragte Kauf wurde getätigt, weil damit die bestehende Lagerhaltung des Zivilschutzes in den Gebäuden auf dem Zeughausareal erhalten werden kann. Der Standort ist für den Kanton optimal. Es bestehen keine alternativen Räumlichkeiten zu vergleichbaren Kosten. Ist der Kauf getätigt, bestehen optimale Bedingungen für den Zivilschutz. Im Weiteren stellt der Kauf der beiden Grundstücke auch eine sinnvolle Arrondierung des Zeughausareals dar. Ein späterer Ausbau des Areals für weitere Aufgaben des Kantons ist damit sichergestellt. Eine optimierte Nutzung der vorhandenen Gebäude kann angegangen werden.