Kein 2. Wahlgang für fehlendes Mitglied im Gemeinderat


Der Gemeinderat Oberurnen hat beschlossen, für die Wahl des fehlenden Ratsmitgliedes zusammen mit der eidgenössischen Abstimmung vom 24. September 2006 einen ersten Wahlgang durchzuführen. Mit diesem Vorgehen soll den Parteien Zeit für die Suche nach einer geeigneten Person gegeben werden.