«Kein Budget – wie weiter?»

Am Dienstag, 21. Januar, informierten Reto Frey, Verwaltungsratspräsident der tb.glarus, zusammen mit dem gesamten Verwaltungsrat und dem Geschäftsführer Martin Zopfi-Glarner über das weitere Vorgehen, das zu einem genehmigten Budget der tb.glarus führen soll. Zusätzlich zeigten sie auch mögliche Konsequenzen der gegenwärtigen Situation der tb.glarus auf.



Verwaltungsratspräsident Reto Frey (links) und Geschäftsführer Martin Zopfi informierten über den aktuellen Stand bei den tb.glarus. (Bild: jhuber)
Verwaltungsratspräsident Reto Frey (links) und Geschäftsführer Martin Zopfi informierten über den aktuellen Stand bei den tb.glarus. (Bild: jhuber)

An ihrer Medieninformation standen die getroffenen Massnahmen sowie das weitere Vorgehen in Sachen Budget im Zentrum. Da nach dem angenommenen Rückweisungsantrag die tb.glarus derzeit ohne Budget nur betriebsnotwendige und zweckgebundene Ausgaben tätigen dürfen, liess der Verwaltungsrat – so Reto Frey – ein «Not-Budget» erstellen mit allen Ausgaben und Investitionen, welche bis Mai 2014 zwingend ausgelöst werden müssen, um die Versorgungssicherheit der Ge-meinde in allen Aufgabenbereichen zu gewährleisten.

Die Besprechung des revidierten Budgets 2014 der tb.glarus erfolgt im Februar durch den Verwal-tungsrat. Geprüft werden anlässlich dieser Sitzung auch die beiden Varianten Beratung und Geneh-migung an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung bzw. der ordentlichen Frühjahrsge-meindeversammlung vom 23. Mai 2014. So oder so aber gilt: Die tb.glarus brauchen ein von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern genehmigtes Budget, um ihren Versorgungsauftrag gemäss Konzessionsvertrag mit der Gemeinde Glarus auch mittel- und langfristig erfüllen zu können.

Derzeit sind die Konsequenzen der Rückweisung des Budgets für die Einwohnerinnen und Einwoh-ner kaum spürbar. Der Geschäftsführer Martin Zopfi-Glarner hat mögliche finanzielle Konsequenzen der Budgetrückweisung für den Verwaltungsrat zusammengestellt:
Bei der verspäteten Sanierung der Quellfassung Brunnenstübli könnte ein namhafter Betrag an Subventionen nicht oder nur verspätet geltend gemacht werden. Ausserdem könnten Mehrkosten durch zusätzliche Aufwendungen entstehen. Ähnlich sieht es bei der Sanierung der Kanalisation auf der Landstrasse zwischen Zollhaus- und Riedernstrasse aus. Der Kanton saniert im Jahre 2014 den Deckbelag und die Gemeinde Glarus die Abwasserleitungen. Ohne genehmigtes Budget können die tb.glarus die sanierungsbedürftigen Werkleitungen (Strom, Gas und Wasser) in diesem Bereich nicht gleichzeitig ersetzen, da diese Investition durch den Stimmbürger genehmigt sein muss. Ein späteres Ersetzen würde zusätzliche Kosten auslösen.

Zudem sind die tb.glarus für den Neubau des Wärmeverbundes bereits vertragliche Verpflichtungen eingegangen, denen sie – ohne die im Budget 2014 eingestellten Investitionen – nicht oder nur be-dingt nachkommen können.
Der Verwaltungsrat wird alles daran setzen, dass mögliche Mehrkosten so tief als möglich gehalten oder sogar verhindert werden können. Dazu ist er mit den entsprechenden Stellen der Gemeinde und dem Kanton in Kontakt.