Kein Numerus clausus an Glarner Untergymnasium

Der Regierungsrat des Kantons Glarus wird dem Landrat keine Vorlage zu einem Numerus clausus am Untergymnasium vorlegen. Er reagiert damit auf ein Bundesgerichtsurteil, wonach die Zulassungsbeschränkung einer rechtlichen Grundlage entbehrt.



Für alle offen: Der Regierungsrat zieht die Vorlage für einen numerus clausus zurück (Bild: archiv)
Für alle offen: Der Regierungsrat zieht die Vorlage für einen numerus clausus zurück (Bild: archiv)

Der Regierungsrat beauftragt gemäss Mitteilung vom Dienstag die Schulleitung der Kantonsschule, die notwendigen Massnahmen zu treffen. Das Untergymnasium soll grundsätzlich mit je zwei Klassen geführt werden.

Im Einzelfall könnten es auch drei sein; zum Bespiel, wenn ein Schülerjahrgang besonders gut ausfällt. Auf "diese pragmatische Art könnten erneut negative Schlagzeilen vermieden" werden, heisst es in der Mitteilung weiter.

Im Schuljahr 2006/07 werden bereits drei erste Klassen geführt, da 53 Schülerinnen und Schüler die Aufnahmeprüfung geschafft haben. Jene Schüler, welche die Prüfung im letzten Jahr zwar bestanden haben, aber als überzählig ausschieden, können im kommenden August ebenfalls ins Gymnasium wechseln.

Mädchen bekam in Lausanne Recht

Ein Mädchen hatte im März 2005 die Aufnahmeprüfung für das Untergymnasium knapp bestanden. Die Schulleitung teilte ihr jedoch mit, sie könne nicht aufgenommen werden, da sie unter die vom Landrat beschlossene Zulassungsbeschränkung falle, die nur noch die Aufnahme von maximal 44 Schülern vorsehe. Das Bundesgericht gab dem Mädchen in seinem Urteil vom April 2006 Recht.

Kurz darauf setzte auch die Bündner Regierung die entsprechenden Verodnungsbestimmungen ausser Kraft. Der Numerus clausus war im Kanton Graubünden im Jahr 2003 für die Schuljahre 2004/05 bis 2007/08 eingeführt worden. Dadurch wurden zehn Prozent weniger Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs aufgenommen.