Gemäss Steuergesetz können für vorzeitige Steuerzahlungen Skonti oder Vergütungszinsen berechnet werden. Der Regierungsrat setzt die Höhe der Zinsen und Skonti fest. Weil sich auf dem Geld- und Kapitalmarkt für risikolose Anlagen kein Zins mehr erzielen lässt oder sogar Negativzinsen verlangt werden, wurde das Skonto deshalb auf 0 Prozent festgesetzt.