Kein Skonto bei Steuervorauszahlungen

Der Regierungsrat hat Zinsen, Skonti und Bezugslimiten für die Kantons- und Gemeindesteuern gesenkt. Es wird ab kommendem Jahr kein Skonto mehr gewährt.



Mitteilung Regierungsrat (zvg)
Mitteilung Regierungsrat (zvg)

Gemäss Steuergesetz können für vorzeitige Steuerzahlungen Skonti oder Vergütungszinsen berechnet werden. Der Regierungsrat setzt die Höhe der Zinsen und Skonti fest. Weil sich auf dem Geld- und Kapitalmarkt für risikolose Anlagen kein Zins mehr erzielen lässt oder sogar Negativzinsen verlangt werden, wurde das Skonto deshalb auf 0 Prozent festgesetzt.