Kein traditioneller Einzug an der Landsgemeinde 2020

Die Landsgemeinde schränkt das Rahmenprogramm weiter ein. Auf den publikumswirksamen Einmarsch der Behörden, Ehrengäste, Militär und Harmoniemusik wird verzichtet, um Personenstaus und Gedränge zu vermeiden.



Kein Einzug, aber Musik im Ring an der Landsgemeinde 2020 (• Foto: Harmoniemusik Glarus)
Kein Einzug, aber Musik im Ring an der Landsgemeinde 2020 (• Foto: Harmoniemusik Glarus)

Sofern sie stattfindet, wird die Landsgemeinde 2020 ohne offiziellen, grossen Einzug mit Behörden, Gästen und Musik durchgeführt. Damit entfällt das im Schutzkonzept beschriebene Szenario «ruhige pandemische Lage», wonach der traditionelle Einzug stattgefunden hätte. Gänzlich auf Musik verzichten muss die Landsgemeinde jedoch nicht; die Harmoniemusik Glarus wird vor Beginn der Landsgemeinde ab 08.45 Uhr im Ring aufspielen. 

Gedränge vermeiden

Um den Schutz der Teilnehmenden bestmöglich zu gewährleisten, soll Abstand voneinander gehalten werden. Grössere Ansammlungen ohne Schutzmassnahmen (z. B. Maskenpflicht) sollen vermieden werden. Der Einzug von Behörden, Gästen und der Harmoniemusik würde als attraktiver Programmpunkt aber zu einer solchen unerwünschten Ansammlung führen, die nur schlecht kontrolliert werden könnte. Da dieses Jahr strikte Eingangskontrollen bestehen, wäre vor allem beim Eingang Marktgasse/Glarner Kantonalbank mit einem Stau zu rechnen. Die Abgabestellen von Schutzmasken und Desinfektionsmittel werden den vier Eingängen in gebührendem Abstand in Richtung Bahnhof, Stadtzentrum und Parkplätze vorgelagert.

Landratssaal im Umbau, keine zusätzlichen Fieberscans

Das Rathaus kann wegen der Sanierung des Landratssaals 2020 nicht genutzt werden. Es ist zudem aus pandemischer Sicht nicht ratsam, rund 200 Personen (Regierung, Landrat, Gerichte, Ehrengäste) auf kleinem, geschlossenem Raum zu versammeln. Bei einem Einzug hätten zusätzliche Fiebermessungen im Rathaus und in den Versammlungslokalen «Glarnerhof» und «Stadthof» durchgeführt werden müssen. 

Fallzahlen massgeblich

Ob die Landsgemeinde durchgeführt wird, entscheidet der Regierungsrat kurz vor dem 6. September 2020 aufgrund der pandemischen Lage. Die Entscheidungsgrundlagen wurden in Zusammenarbeit mit dem BAG und weiteren Experten bereits festgelegt.