Kein Widerruf des Feuer- und Feuerwerksverbot

Im Kanton Glarus muss bis auf weiteres dem bestehenden Feuer- und Feuerwerksverbot festgehalten werden. Trotz der vereinzelten Niederschläge übers Wochendende besteht im ganzen Kanton nach wie vor eine grosse Waldbrandgefahr. Mit der Ausnahme, dass Grillieren auf Balkonen und Gärten auch mit Holz- und Holzkohlegrill mit der nötigen Vorsicht erlaubt ist, gilt für das ganze Kantonsgebiet nach wie vor ein Feuer- und Feuerwerksverbot. Für den Nationalfeiertag bedeutet dies, dass weder Feuerwerk noch Höhenfeuer abgebrannt werden dürfen.



Wegen anhaltender Trockenheit: Das erlassene Feuer- und Ferwerkverbot bleibt bestehen. (Bildmontage: jhuber)
Wegen anhaltender Trockenheit: Das erlassene Feuer- und Ferwerkverbot bleibt bestehen. (Bildmontage: jhuber)

In Zusammenarbeit mit Fachexperten wurde die Lage übers Wochende erneut analysiert. Dabei musste festgestellt werden, dass die Niederschlagsmengen der vergangenen drei Tage in keiner Weise zu einer Entschärfung der Waldbrandgefahr beigetragen haben. Im Besonderen im Wald und an Böschungen herrscht nach wie vor grosse Trockenheit. Bereits kleinste Funkenwürfe können schwerwiegende Brände entfachen.

Die Glarner Fachstelle für Brandschutz und Feuerwehr und die Abteilung Wald des Departements Bau und Umwelt haben daher entschieden, dem seit Samstag, 29. Juli 2006 in Kraft gesetzten Feuer- und Feuerwerksverbot bis auf Widerruf festzuhalten.

Die Bevölkerung wird gebeten, den Anordnungen Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen werden geahndet.