Keine automatische Geldspritze für die Bergbahnen


Die Landsgemeindevorlage zurGewährung eines Rahmenkredits über 12,5 Millionen Franken für die Jahre 2018–2028 an die Mitfinanzierung von touristischen Kerninfrastrukturen ist zugegebenermassen ein finanztechnisch kompliziertes Geschäft und nicht ganz einfach zu verstehen. Es ist deshalb nachvollziehbar, dass es Diskussionen gibt und zum Teil sogar ein falsches Bild entsteht.So kann der Eindruck aufkommen, man würde den beiden Bergbahnen in Elm und Braunwald einfach Geld überweisen. Diese Aussage trifft nicht zu. Der Landsgemeinde wird lediglich beantragt, einen Rahmenkredit über 12.5 Mio Franken zu sprechen, der für die nächsten zehn Jahre zur Verfügung steht, um touristische Kerninfrastrukturen unterstützen zu können.Stimmt die Landsgemeinde der Vorlage zu, sind die Betreiber solcher Infrastrukturen zuerst gefordert. Sie müssen konkrete Projekte mit einem Geschäftsplan einreichen. Dieser Geschäftsplan muss nachweisen, dass durch die vorgesehenen Investitionen ein nachhaltiges und selbstständiges Überleben gewährleistet ist. Um die im Memorial geforderten Finanzkennzahlen zu erreichen, werden die Gesuchsteller ihren jetzigen Betrieb sanieren und Bedingungen wie Kooperation im Management, im Marketing, in der Strategie usw. erfüllen müssen. Die eingereichten Gesuche mit den Projekten werden vom Regierungsrat geprüft und anschliessend dem Landrat vorgelegt. Dieser prüft die Einhaltung der Vorgaben aus seiner Sicht. Sind alle Vorgaben vollumfänglich erfüllt, wird der Landrat im Rahmen des Budgetprozesses die Gelder freigegeben. Dabei wird er genau soviel Geld freigeben wie benötigt wird um die Projekte zu realisieren. Mit diesem Kapital wird dann eine Gesellschaft gegründet. Diese Gesellschaft, bei welcher der Kanton die Mehrheit besitzt, ist verantwortlich für die Realisierung der genehmigten Projekte. Der Betreiber zahlt dann eine Miete für die zur Verfügung gestellte Infrastruktur. Die eigentliche Unterstützung der Betreiber erfolgt dahingehend, dass diese nicht die volle Miete für die Infrastruktur bezahlen müssen, sondern lediglich im Minimum 50%. Damit fliesst direkt kein Geld in Form von Cash zu den Bahnen und die mit den Mitteln aus dem Rahmenkredit finanzierte Infrastruktur gehört nicht Ihnen.Wenn die Betreiber keine brauchbaren Konzepte und Projekte liefern oder die geforderten Auflagen z.B. bezüglich Kooperation nicht erfüllen, gibt es kein Geld. Der Vorschlag von Landrat und Regierung ist ein gutes Konstrukt für eine gezielte Unterstützung. Richtig umgesetzt wird mit Steuermitteln sorgsam umgegangen. Die Lösung trägt erst noch dazu bei, dass der Tourismus auch im gesamtkantonalen Marketing einen weiteren Schritt in die richtige Richtung macht. Stimmen sie deshalb überzeugt mit Ja zur Unterstützung der touristischen Kerninfrastrukturen.Thomas Rageth, Schwändi