Keine Entlastung für die Bankorgane der GLKB

An der Sitzung vom 2. September behandelte der Regierungsrat vor allem die Situation der Glarner Kantonalbank. Er beantragt dem Landrat eine Erhöhung des Dotationskapitals auf 80 Mio. Franken, die Genehmigung der Rechnung 2007 aber eine Verweigerung der Entlastung der Bankorgane.



Der Regierungsrat beantrag dem Landrat eine Erhöhung des Dotationskapital
Der Regierungsrat beantrag dem Landrat eine Erhöhung des Dotationskapital

Die Bekanntgabe der Verantwortlichen der Glarner Kantonalbank, dass aufgrund verschiedener Risikokredite eine Wertberichtigung von 64 Mio. Franken nötig ist, veranlasste den Regierungsrat, die Situation neu zu Beurteilen und entsprechend zu handeln.

Ausgangslage

Der Landrat schob im April 2008 den Beschluss über die Verwendung des Jahresgewinns 2007 bis zur Vorlage der vom Regierungsrat geforderten Risikoanalyse auf. Der Bericht der Revisionsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers (PwC) liegt seit anfangs August vor. Der Landrat wurde durch den Bankrat über die wesentlichen Erkenntnisse ins Bild gesetzt. Der Regierungsrat setzte sich mit Kantonalbank und Studie intensiv auseinander. Er informiert den Landrat mit einem eigenständigen Bericht. In den letzten Jahren betrieb die Glarner Kantonalbank (GLKB) eine intensive Wachstumsstrategie. Sie versuchte, ihre Wachstums-ziele durch Geschäftstätigkeit ausserhalb der Kantonsgrenzen zu erreichen. Diese Expansionsstrategie war mit hohen Risiken verbunden und es entstand ein grosser Wertberichtigungsbedarf. Der Halbjahresabschluss 2008 enthält Wertberichtigungen von 64 Mio. Franken, nachdem bereits im Vorjahr 15 Mio. Franken zurückgestellt wurden. Er fällt mit einem Verlust von 35,6 Mio. Franken entsprechend schlecht aus, obwohl das Semesterbetriebsergebnis mit einem Bruttogewinn von 15,5 Mio. Franken als gut bezeichnet werden darf. Unter dem Strich bleibt aber, auch nach Auflösung von 15 Mio. Franken an stillen Reserven, ein Deckungsbedarf von mindestens 2 bis 3 Jahresgewinnen. Für den Kanton besonders schmerzlich ist, dass in den nächsten Jahren keine oder höchstens reduzierte Gewinnablieferungen erfolgen werden. Glücklicherweise sieht die Finanzlage nach den sehr schwierigen Jahren 2002 bis 2006 wieder besser aus. Der Ausfall bei der Gewinnablieferung, welche in den letzten Jahren zwischen 5 und 7 Mio. Franken schwankte, ist verkraftbar, aber unnötig und ärgerlich.

Trotzdem ist die GLKB – dies sei deutlich betont – eine sichere Bank. Die Eigenmittel sind genügend hoch. Ausserdem verfügt die GLKB über die Staatsgarantie. Die Kundengelder sind somit sehr sicher. Mit der neuen Führung wird verlorenes Vertrauen wieder zurückkehren. Die Bank leitete verschiedene Massnahmen bereits ein (neue Strategie, neue Risikopolitik, neues Kompetenzreglement, Schaffung von Transparenz, Konzentration auf den Heimmarkt). Ausserdem überwacht die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) die verschiedenen Bemühungen zur Gesundung der GLKB. Die Krise wird mittelfristig gemeistert und es wäre absolut falsch, sich von der Bank abzuwenden.

Verwendung des Jahresgewinnes 2007 für Erhöhung des Dotationskapitals – Befristete Erhöhung des Dotationskapitals auf 80 Mio. Franken

Der Regierungsrat hat bereits im Rahmen der Eignerstrategie betont, auf eine gebührende Eigenmittelausstattung sei viel Wert zu legen. Die Eigenmittelbasis der GLKB verringert sich durch den Halbjahresabschluss 2008, erfüllt aber die strengen eidgenössischen Vorgaben vollumfänglich. Eine Stärkung der Eigenkapitalbasis ist jedoch unumgänglich, um den Spielraum der GLKB zu erhöhen und das Risiko für den Kanton zu senken.

Am schnellsten können die Eigenmittel erhöht werden, wenn das Dotationskapital aufgestockt wird. Es bildet die Eigenmittel der Bank analog dem Aktienkapital einer Aktiengesellschaft. Der GLKB stehen 55 Mio. Franken Dotationskapital zur Verfügung. Der Bankrat ersucht den Landrat um eine vorübergehende Erhöhung des Dotationskapitals auf 80 Mio. Franken. Der Regierungsrat erwartet eine Rückzahlung, sobald wie angestrebt Partizipationskapital bei einem geeigneten Partner platziert werden kann. Ein ähnliches Vorgehen wandten andere Kantonalbanken in einer vergleichbaren Situation ebenfalls erfolgreich an. Damit kann die Bank ihre Eigenmittel stärken und die Sanierungsstrategie innert angemessener Frist umsetzen.

Eine Ablieferung des Reingewinns 2007 an den Kanton macht keinen Sinn mehr. Der Reingewinn von 5 Mio. Franken soll für eine Erhöhung des Dotationskapitals verwendet werden. Da der Regierungsrat gemäss Beschluss des Landrates von 1992 das Dotationskapital in eigener Kompetenz um 5 bis auf 60 Mio. Franken erhöhen kann, erfolgte dies bereits an der heutigen Sitzung. Damit erübrigt sich eine Korrektur des Geschäftsergebnisses und der (publizierten) Rechnungen 2007 von Kanton und Bank.

Stimmt der Landrat der befristeten Erhöhung des Dotationskapitals auf 80 Mio. Franken zu, wird der Regierungsrat der GLKB sofort weitere 5 Mio. Franken zur Verfügung stellen, womit sich dieses 2008 um 10 Mio. Franken erhöht. Die restlichen 15 Mio. Franken würden der Bank in Absprache mit dem Bankrat zur Verfügung gestellt. Dies erhöht die Eigenmittel und die Liquidität der Bank. Da das Dotationskapital nicht verzinst werden muss (im Gegensatz zu einer Verschuldung auf dem Kapitalmarkt), verbessert sich das Ergebnis der GLKB, kann diese schneller saniert werden und der Kanton darf mittelfristig wieder mit Gewinnablieferungen rechnen. Die Erhöhung des Dotationskapitals soll jedoch bis spätestens Ende 2012 befristet werden. Der Regierungsrat erwartet, dass bis zu diesem Zeitpunkt die GLKB saniert ist, sie mit einem strategischen Partner aus dem Bankbereich eng zusammenarbeitet und das Dotationskapital wieder auf die ursprüngliche Höhe reduziert werden kann.

Die befristete Erhöhung des Dotationskapitals stellt nur einen, wenngleich wichtigen Schritt für die Erhöhung der Eigenmittelsituation dar. Weitere Massnahmen werden von Geschäftsleitung und Bankrat umgesetzt. Neben Massnahmen auf der Ertragsseite werden auch solche auf der Ausgabenseite zu prüfen sein. Es ist abzuklären, ob die Bank selber mit Sparmassnahmen einen Beitrag zur Gesundung leisten kann. Der Kanton erwartet von seiner Bank eine rasche Bewältigung der Krise und eine Rückkehr zu Gewinnablieferungen, welche vergleichbare Kantonalbanken an ihre Kantone leisten. Mit der Erhöhung des Dotationskapitals und verschiedenen anderen Massnahmen kann die GLKB wieder auf Kurs gebracht werden. Es ist wichtig, das Vertrauen der Bankkunden wieder zu stärken. Das finanzielle Engagement des Kantons setzt ein glaubwürdiges Zeichen, dass der Kanton an seine Bank glaubt und bereit ist, seinen Beitrag an die Gesundung der GLKB zu leisten.

Genehmigung des Geschäftsberichts und (keine) Entlastung der Bankorgane

Der im Geschäftsbericht enthaltene Bericht der externen Revisionsstelle bestätigt, Buchführung und Jahresrechnung 2007 entsprächen den gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften. Der Landrat verweigerte am 23. April 2008 die Genehmigung des Geschäftsberichtes 2007 und die Entlastung der Bankorgane (Geschäftsleitung, Bankrat und Revisionsstelle), bis die Risikoanalyse vorliege. Der Regierungsrat ist zwar nicht Aufsichtsbehörde der GLKB, hat sich aber im Sinne einer Wahrnehmung der politischen Verantwortung seit eineinhalb Jahren intensiv mit der GLKB befasst und bereits im Frühling 2007 kritische Fragen gestellt: Die Antworten zeichneten ein positives Bild. Die verfolgte Strategie wurde als erfolgsträchtig verkauft. Operationell unterstütze eine entsprechende Organisation die angemessene Überwachung der Kreditrisiken. So wurde u. a. auf den Risikoausschuss und das Kontrollbewusstsein hingewiesen. Ein erhöhter Rückstellungsbedarf wurde verneint. Die gesetzlichen Bestimmungen seien in jedem Fall eingehalten und allfällige Ängste/Befürchtungen völlig unbegründet.

Die Realität sieht jetzt ganz anders aus. Der PwC-Bericht widerlegt die Ausführungen der Bankorgane. Er vermutet Mängel in Organisation, Aufsicht und Überwachung durch die Bankorgane. Diese Mängel könnten aufsichtrechtlich von Belang, bei entsprechenden Verlusten auf Krediten aber auch von zivilrechtlicher Relevanz mit einer allfälligen Haftung der Bankorgane sein. Damit stellt sich für den Regierungsrat mit dem heutigen Bankrat die Frage nach der Verantwortlichkeit. In enger Zusammenarbeit werden deshalb allfällige rechtliche Schritte geprüft. Eine Entlastung der Bankorgane erweist sich als nicht angebracht. Da die Genehmigung der Jahresrechnung Voraussetzung für einen Gewinnverwendungsbeschluss ist und nur so die vorgesehene Erhöhung des Dotationskapitals vorgenommen werden kann, muss die Jahresrechnung vorgängig formell genehmigt werden. Der Regierungsrat beantragt daher dem Landrat – unter gleichzeitiger Verweigerung der Entlastung der Bankorgane – den Geschäftsbericht zu genehmigen. Diese Genehmigung beinhaltet ausdrücklich keinen Verzicht des Kantons oder der GLKB auf Geltendmachung allfälliger Verantwortlichkeitsansprüche gegenüber den damals verantwortlichen Bankorganen.