Keine Gottesdienste bis 19. April

Die Kirchen sollen offen bleiben, es finden jedoch weder Gottesdienste noch kirchliche Anlässe statt. Dies steht in den neuesten Weisungen der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Glarus.



Bulletin der Landeskirche (Bild: mb)
Bulletin der Landeskirche (Bild: mb)

Nachdem der Bundesrat die Ausbreitung des Corona-Virus in der Schweiz als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz eingestuft hat, erlässt auch der reformierte Kantonalkirchenrat Glarus neue Weisungen. So finden bis mindestens 19. April keine Gottesdienste sowie gottesdienstliche Veranstaltungen und Feiern statt. Damit Ostern im April hohe Feiertage stattfinden, stellt der Rat «detaillierte Informationen bezüglich eines gemeinsamen Zeichens an Ostern» für später in Aussicht.

Beerdigungen dürfen durchgeführt werden, aber nur im engsten Familienkreis. Gedenk- und Erinnerungsfeiern können zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.

Auch Taufen, Trauungen und Konfirmationen werden auf später verschoben.

Es findet kein kirchlicher Unterricht statt. Verbindliche religionspädagogische Module, die bis 19. April stattgefunden hätten, gelten als besucht und müssen von den Kindern und Jugendlichen nicht nachgeholt werden.

Abgesagt sind zudem sämtliche kirchlichen Veranstaltungen wie Vorträge, Hauskreise, Treffpunkte, Konzerte, Kirchgemeindeversammlungen, Reisen, Lager usw. Auch der traditionelle Rosenverkauf der Hilfswerke Brot für alle, Fastenopfer und Partner sein wird dieses Jahr nicht durchgeführt.

Die Landeskirche empfiehlt den Kirchgemeinden, die Kirchen offen zu halten, um den Menschen die persönliche Andacht weiterhin zu ermöglichen. Sie haben jedoch sicherzustellen, dass keine spontanen «Schatten-Veranstaltungen» wie zum Beispiel spontane Gebetsversammlungen stattfinden.

Die Pfarrämter und die weiteren Dienste der Kirchgemeinden nehmen die Seelsorge in erster Linie telefonisch oder mittels anderer elektronischer Medien wahr. Ausnahmsweise können Seelsorgegespräche mit physischer Anwesenheit stattfinden, sofern die massgebenden Anordnungen und Empfehlungen der staatlichen Behörden eingehalten werden.