Keine kirchliche Rehabilitation von Anna Göldi

Der reformierte Kantonalkirchenrat will auf einen Akt der Rehabilitation von Anna Göldi verzichten und sich auf die aktuellen Herausforderungen konzentrieren. Dies gab der Rat an der Synode vom vergangenen Donnerstag in Glarus bekannt



Bleibt alles beim Alten: Die Synode sprach sich gegen eine Rehabilitation von Anna Göldi aus (Bild: ehuber)
Bleibt alles beim Alten: Die Synode sprach sich gegen eine Rehabilitation von Anna Göldi aus (Bild: ehuber)

«Hexenverfolgungen sind nur zu verurteilen und durch nichts zu rechtfertigen.» Diese Position vertritt der kantonale Kirchenrat der Reformierten Landeskirche – «genau so, wie dies jeder vernünftige Mensch tut», sagte Kirchenrätin und Pfarrerin Renate Bosshard-Nepustil an der von Christian Marti geleiteten Synode. Dass der letzte Hexenprozess der Schweiz im Kanton Glarus stattgefunden habe, dass weltliche und geistliche Obrigkeit daran beteiligt waren, dass Anna Göldi am 13. Juni 1782 hingerichtet wurde, seien Fakten, «zu denen sich Staat, Kirche und Gesellschaft verhalten müssen».

Auch gegen moderne Formen vorgehen

Dies habe in einer doppelten Weise zu geschehen: einerseits durch historische Forschung und auch literarische Aufarbeitung des Vergangenen, die nichts beschönigen dürfe; anderseits durch eine bewusste, entsprechende Gestaltung der Gegenwart – eine Aufgabe, die zum Kernbereich der Reformierten Landeskirche gehöre. Die Kirche habe auch moderne Formen von sogenannten «Hexenverfolgungen» im Blick, wolle dafür sensibilisieren und dagegen vorgehen. Ein Beispiel dafür sei die Ausstellung «Ohne Glanz und Glamour» gegen Frauenhandel und Zwangsprostitution, die am Freitag im Kunsthaus Glarus eröffnet worden ist und von der Reformierten Glarner Kirche mitveranstaltet und mitfinanziert wird. Eine kirchliche Rehabilitation wäre laut der Vorsitzenden der Theologischen Kommission dann zu diskutieren, «wenn man annehmen müsste, der Tod von Anna Göldi und was dazu geführt hat, würde nicht von den Gliedern der Reformierten Glarner Kirche gleichermassen verabscheut und verurteilt». Davon könne aber nicht ausgegangen werden, und deshalb «verzichtet der Rat auf einen Akt der Rehabilitation von Anna Göldi und konzentriert sich auf die aktuellen Herausforderungen».

Bis wann wieviele Kirchgemeinden?

Zu diskutieren gaben an der Synode vor allem die Legislaturziele 2006 bis 2010 des kantonalen Kirchenrates, darunter die Zielsetzung, «die Umsetzung der neuen Strukturen der Evangelisch-Reformierten Landeskirche und der Kirchgemeinden ist vollzogen». Der Rat möchte die kirchliche Strukturreform parallel zum politischen Prozess im Kanton Glarus vollziehen. «Wir haben aber nie gesagt, es solle drei Kirchgemeinden geben», betonte Kirchenratspräsident Alfred Meier. Aus dem Kreis der Synodalen wurde der Rat aufgefordert, sich Zeit zu lassen und die kirchliche Strukturreform sorgfältig zu überlegen. «Wir haben keine Eile», sagte ein Synodaler aus Schwanden. Andere forderten, die Reformierte Landeskirche solle sich vermehrt in Friedensarbeit und in Fragen des Umweltschutzes engagieren.

Noch kein Quästor

Neu ins Synodebüro gewählt wurde Richard Zberg, Pfarrer der Kirchgemeinde Bilten-Schänis. Für den zurücktretenden Quästor Jakob Etter, dessen grossen Verdienste für eine finanziell wieder gesunde Situation der Landeskirche gewürdigt wurden, konnte hingegen noch kein definitiver Ersatz gefunden werden. Die Vakanz im kantonalen Kirchenrat soll an der Herbst-Synode bereinigt werden. Genehmigt wurden auf Antrag der Geschäftsprüfungskommission die umfangreichen Rechenschaftsberichte des Kirchenrates und die Jahresrechnung 2006, die nach Rückstellungen mit einem Vorschlag von knapp 200 000 Franken abschliesst. Die Synode nahm einen Antrag der Geschäftsprüfungskommission (GPK) unter Präsident Willi Hunziker in modifizierter Form an, wonach eine neu zu bestimmende synodale Kommission den 2004 beschlossenen Finanzausgleich zu überarbeiten hat. Insbesondere sollen neben dem reinen Steuerkraftausgleich weitere Beurteilungsfaktoren für eine ausgewogene Auszahlung der Vergütungen geprüft werden. Heute kommen auch Gemeinden mit tiefen Steuersätzen in den Genuss von Ausgleichszahlungen, was laut GPK nicht der ursprünglichen Idee von Solidarität und Ausgleich entspricht. Die gleiche Kommission soll auch die zurückgewiesene Verordnung über die Mitfinanzierung kirchlicher Bauten kritisch überprüfen. In zustimmendem Sinn zur Kenntnis genommen wurde hingegen ein neues Reglement zur Unterstützung regionaler Projekte der Glarner Landeskirche. Damit reagiert die Kirche laut Kirchenrätin Ruth Schärer auf Veränderungen in der kirchlichen Landschaft und ermöglicht es den örtlichen Kirchgemeinden, mit zielgruppenorientierten Angeboten auf neue Bedürfnisse einzugehen.