Keine Neuansiedelungen von publikumsintensiven Einrichtungen im Linthgebiet

Die Kantone St. Gallen, Glarus und Schwyz betrachten die Standorte Uznach Bahnhofgebiet, Schänis Feld und Mollis, Anschluss Weesen, als ungeeignet für die Ansiedlung von publikumsintensiven Einrichtungen im Linthgebiet. Sie werden nicht in die Richtpläne der entsprechenden Kantone aufgenommen. Der Standort Uznach Ausserhirschland wird in der nächsten Richtplan-Anpassung des Kantons St. Gallen berücksichtigt. Dies, weil es sich um die Erweiterung eines bisher ansässigen Unternehmens handelt und nicht um eine Neuansiedelung.



Entscheid zu den publikumsintensiven Einrichtungen im Linthgebiet ist gefallen. (Motivbild: zvg)
Entscheid zu den publikumsintensiven Einrichtungen im Linthgebiet ist gefallen. (Motivbild: zvg)

Im Linthgebiet sind drei grosse publikumsintensive Einrichtungen (PE) in Planung: Der Glaruspark beim Autobahnanschluss Weesen, eine Ikea-Filiale in der Gemeinde Schänis und der neue Linthpark am Standort Ausserhirschland in der Gemeinde Uznach. Da diese Vorhaben starke Auswirkungen über die Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinaus haben, wurde eine kantonsübergreifende Planung über das gesamte Linthgebiet zwingend notwendig. Ende Juni diskutierten Vertreter der Kantone Glarus, St. Gallen und Schwyz den Schlussbericht der aufgegebenen Standortanalyse und gaben ihren Kantonsregierungen eine Empfehlung ab. Letzten Dienstag fasste die St. Galler Regierung einen entsprechenden Beschluss, jener des Kantons Glarus folgt in den kommenden Wochen. Der Kanton Schwyz gab ebenfalls sein Einverständnis zur Aufnahme des Standortes Ausserhirschland in den Richtplan des Kantons St. Gallen.

Ja zu Uznach Ausserhirschland

Alle drei Kantone befürworten eine PE am Standort Ausserhirschland in Uznach, weil damit die weitere Entwicklung eines bestehenden, langjährig ansässigen Betriebes ermöglicht werden kann. Der bisherige Verkaufsstandort des Unternehmens in der Gemeinde Uznach genügt den nötigen baulichen und markttechnischen Voraussetzungen nicht mehr. Die Kantone sind sich einig, dass mit der weiteren Entwicklung der Abbau von bestehenden Arbeitsplätzen verhindert und neue Arbeitsplätze geschaffen werden können. Die künftige Erweiterung soll jedoch massvoll sein und das bestehende Gebäude darf dannzumal nicht mehr als Einkaufszentrum genutzt werden. Die Regierung des Kantons St. Gallen wird dem Eintrag im kantonalen Richtplan zustimmen, wenn der Gemeinderat Uznach im Wissen um die Konsequenzen den Standort ebenfalls befürwortet. Konsequenzen sind unter anderem eine maximale Belastung des bestehenden Strassennetzes, die weitere verkehrssteigernde Nutzungen in diesem Gebiet ausschliesst.
In Pfäffikon SZ ist der Ausbau des bestehenden Seedamm-Centers geplant. Der rechtskräftige Richtplan des Kantons Schwyz lässt für das Seedamm-Center eine Erweiterung zu, sofern eine Parkraumbewirtschaftung sowie eine genügende öV-Erschliessung erfolgt.

Nein zu den übrigen Standorten

Die Standorte Schänis Feld, Autobahnanschluss Weesen und auch das zusätzlich geprüfte Bahnhofgebiet in Uznach werden von den drei Kantonen als ungeeignet für die Ansiedlung von PE bezeichnet. Unter Berücksichtigung des Bundesgesetzes über die Raumplanung, der kantonalen Gesetzgebungen, der Rechtsprechungspraxis und der kantonalen Richtpläne sind insbesondere drei Kriterien betrachtet worden. Der Standort muss erstens in einen Siedlungsschwerpunkt integriert sein. Zweitens müssen PE in räumlicher Nähe zu ihren Kunden angesiedelt werden, d.h. es muss ein hohes Kundenpotenzial im Einzugsgebiet von Langsamverkehr und öffentlichem Verkehr bestehen. Dabei ist vor allem auch eine dem Verkehrsaufkommen genügende Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr und für den motorisierten Individualverkehr relevant. Und drittens darf eine PE die offene Kulturlandschaft nicht beeinträchtigen und muss sich gut in die Landschaft einfügen.
Auf Basis dieses Kriterienkatalogs beurteilen die Kantone die drei neuen Standorte für die Ansiedlung von PE als kritisch. Die Standorte sind nicht in die Siedlungen integriert und nur schlecht mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen. Vor allem ist in Betracht zu ziehen, dass bei Realisierung der Vorhaben beträchtliche Mehrbelastungen des Strassennetzes auftreten würden, welche massive Infrastrukturausbauten unvermeidlich machen würden. Die Bezeichnung von neuen Standorten für publikumsintensive Einrichtungen im Linthgebiet wird nicht unterstützt.

Entwicklungskonzept Linthebene als Auslöser

Die Kantone Schwyz, Glarus und St. Gallen erarbeiteten in den Jahren 2003 bis 2007 gemeinsam mit den Gemeinden des Linthgebiets, der Region Zürichsee-Linth sowie weiteren interessierten Kreisen das Entwicklungskonzept Linthebene (EKL) als gesamthafte grenzübergreifende Planung. Das EKL hatte als Ziel festgelegt, dass die offene, unverbaute Kulturlandschaft und die offenen Räume zwischen den Siedlungen von einer Bebauung freigehalten werden. Die Linthebene soll als Natur- und Erholungsraum erhalten bleiben und eine weitere Siedlungsausdehnung vermieden werden. Im Teilprojekt Siedlung waren insbesondere die Arbeitsplatzschwerpunkte und mögliche Standorte für PE ein Thema. Die Standorte wurden jedoch nicht abschliessend festgelegt, sondern es wurde ausdrücklich die Notwendigkeit einer vertieften Bearbeitung betont. Mit der Verabschiedung des EKL erteilten die Regierungen den Auftrag, die raumrelevanten Ergebnisse koordiniert in die Richtpläne der beteiligten Kantone zu überführen.