Keine Richtplananpassungen für Projekt Glaruspark, Mollis

Der Regierungsrat verzichtet in Absprache mit den Kantonen St. Gallen und Schwyz auf eine Anpassung des kantonalen Richtplans, welche die Realisierung des Projekts Glaruspark ermöglicht hätte.



Der Regierungsrat verzichtet in Absprache mit den Kantonen St. Gallen und Schwyz auf eine Anpassung des kantonalen Richtplans. (Bild: linth24.ch)
Der Regierungsrat verzichtet in Absprache mit den Kantonen St. Gallen und Schwyz auf eine Anpassung des kantonalen Richtplans. (Bild: linth24.ch)

Der Standort Mollis Unterflechsen (Autobahnanschluss Weesen) erfüllt die Kriterien für den Richtplaneintrag eines Standortes nicht. Die kantonsübergreifende Standortanalyse für publikumsintensive Versorgungseinrichtungen im Linthgebiet zeigt, dass bei der Beurteilung von zukünftigen Projekten im Linthgebiet (EKL-Perimeter) ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen der Kantone Schwyz, Glarus und St. Gallen zwingend ist. Das Departement Bau und Umwelt wird beauftragt, für die Koordination mit den Nachbarkantonen zu sorgen.

Der Regierungsrat des Kantons St. Gallen beschloss Anfang Juli 2012, die Standorte Uznach Bahnhofgebiet und Schänis Feld (IKEA-Center) nicht als Positivstandorte für publikumsintensive Einrichtungen in den Richtplan aufzunehmen. Der Standort Uznach Ausserhirschland beurteilte er als Spezialfall und nahm ihn als Positivstandort in den Richtplan auf. Im Kanton Schwyz liegt der Schwerpunkt vor allem in der Weiterentwicklung des Seedamm-Zentrums (vgl. Medienmitteilung Departement Bau und Umwelt vom 5. Juli 2012).