Kerenzerbergtunnel: Kanton Glarus bringt sich aktiv ein

Das Projekt Sicherheitsstollen Kerenzerbergtunnel ist rechtskräftig genehmigt und wird bereits ausgeführt. Es können keine Projektänderungen mehr vorgenommen werden. Die Planung wird durch Bund und Kantone koordiniert, wie der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine entsprechende Interpellation schreibt.



Die Planung der Verkehrsinfrastruktur entlang des Walensees erfolgt koordiniert • (Foto: Dimitri Feitknecht)
Die Planung der Verkehrsinfrastruktur entlang des Walensees erfolgt koordiniert • (Foto: Dimitri Feitknecht)

Die Interpellation «Sicherheitsstollen Kerenzerbergtunnel – Lärmbelastung Mühlehorn» wurde Ende 2020 von Landrat Emil Küng und weiteren Mitunterzeichnenden eingereicht.

In seiner Antwort führt der Regierungsrat dazu aus, dass die Kantone mit den Behörden des Bundes und der Nachbarkantone zusammenarbeiten, soweit sich ihre Aufgaben gegenseitig berühren. Die Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes erfolgt koordiniert mit den Kantonen, Gemeinden und weiteren Planungspartnern aufgrund von sogenannten Sachplänen. Der Sachplan Verkehr ist das strategische Koordinationsinstrument auf nationaler Ebene. Es umfasst die relevanten Verkehrsträger und dient als Grundlage für die Zusammenarbeit mit den Kantonen zur Abstimmung zwischen Siedlung und Verkehr.

Der Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene (SIS), befasst sich mit den Infrastrukturen für den Schienenverkehr und der Teil Infrastruktur Strasse (SIN) mit den Infrastrukturen für den Nationalstrassenverkehr. Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt der Verkehrsinfrastrukturen von gesamtschweizerischer Bedeutung bilden den zentralen Gegenstand.

Beantwortung der Fragen

Wie wird der Kanton Glarus, vertreten durch den Regierungsrat, bei Bauprojekten des ASTRA oder der SBB eingebunden, damit kantonale lnteressen und Vorhaben frühzeitig eingebracht und koordiniert werden können?

Regierungsrat: Bei Infrastrukturmassnahmen wie dem Bau des Sicherheitsstollens Kerenzerberg muss der Bund ein Plangenehmigungsverfahren nach Bundesrecht durchführen. In diesem Verfahren können Kantone, Gemeinden und Private bei der Gestaltung des Bauvorhabens mitwirken. Die zuständigen Bundesstellen erarbeiten das Bauprojekt und hören die Kantone und Gemeinden mittels Vernehmlassung an. In diesem Zusammenhang werden auch Behördeninformationen durchgeführt. Die Behördeninformation für den Sicherheitsstollen Kerenzerbergtunnel fand am 28. April 2014 statt.

Zudem führen die zuständigen Bundesämter nach dem Genehmigungsverfahren und während der Bauausführung regelmässig Behördeninformationen durch. Beim Sicherheitsstollen Kerenzerbergtunnel finden jährliche Sitzungen einer Begleitkommission statt. In dieser sind neben dem Kanton auch die Gemeinden Glarus Nord und Weesen vertreten. Der Kanton und die Gemeinden haben und hatten somit zu verschiedenen Zeitpunkten Gelegenheit, ihre Anliegen zum Bauprojekt einzubringen. Auch Privaten stand diese Möglichkeit im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens offen.

Der Einbezug findet auch auf höherer, strategischer Ebene statt. Aktuell befinden sich der Programmteil des Sachplans Verkehr und die Umsetzungsteile Schiene sowie Strasse in Überarbeitung. Auch dabei werden die Kantone angehört; eine öffentliche Mitwirkung wird durchgeführt. Der Regierungsrat hat im Dezember 2020 in seiner Vernehmlassung zur Anpassung des Teils Schiene die Aufnahme des Doppelspurausbaus im Tiefenwinkel gefordert.

Die Planungen für Schiene und Nationalstrasse werden im Rahmen der strategischen Entwicklungsprojekte (STEP) weitergeführt. Die Bundesversammlung hat in der Sommersession 2019 den STEP Nationalstrassen 2020–2023 zusammen mit dem Ausbauschritt 2019 beschlossen. Mit dem Ausbauschritt 2019 wurde der Verpflichtungskredit für die Umfahrung Näfels gesprochen. Bereits jetzt laufen die Vorbereitungen für die Botschaft des Bundesrates für den STEP Nationalstrassen 2024–2027. Diese geht Ende 2021 in die Vernehmlassung.

Die im STEP Bahninfrastruktur beschlossenen Ausbauschritte 2025 und 2035 (AS 2025 und AS 2035) befinden sich in der Umsetzung. Im Ausbauschritt 2035 ist die neue Kreuzungsstelle im Glarner Hinterland vorgesehen. Für den nächsten Ausbauschritt 2040/45 sind die Planungsregionen eingeladen, ihre Anliegen bis Ende 2022 dem Bundesamt für Verkehr (BAV) zur Beurteilung einzureichen. Der Kanton Glarus gehört zusammen mit den Kantonen Schaffhausen, Thurgau, St.Gallen, Appenzell Ausser- und Innerrhoden sowie Graubünden der Planungsregion Ost an. Diese Kantone bereiten seit Anfang 2021 ihre Eingabe für den STEP AS 2040/45 vor. Der Regierungsrat konsultiert vor Eingabe seiner Anliegen die Gemeinden und die kantonale öV-Kommission.

Ist der Kanton Glarus bereit, wenn es um die Koordination von Bauvorhaben des Bundes oder der Nachbarkantone mit lnteressen und Vorhaben des Kantons Glarus oder seiner Gemeinden geht, die Führungsrolle zu übernehmen?

Regierungsrat: Die Federführung bei der Erarbeitung von Bundesprojekten bzw. den Plangenehmigungsverfahren liegt bei den zuständigen Bundesstellen, nicht beim Kanton. Die Koordination mit den Kantonen und Gemeinden erfolgt über die Vernehmlassungen und die Planungsinstrumente. In diesem Rahmen setzt sich der Kanton für seine Interessen ein. Die Gemeinden und weitere Akteure können ihre Interessen direkt einbringen.

Welche Massnahmen kann der Kanton Glarus treffen, um sicherzustellen, dass bei einer Situation wie in Mühlehorn die Gesamtbelastung durch Lärm von Strasse und Bahn beachtet wird, damit der Richtplanungsbeschluss der (grossen Bedeutung der Revitalisierung der Ortskerne) auch umgesetzt wird und nicht etwa ein Lärmverursacher nur für seinen Teil isolierte Massnahmen ergreifen kann?

Regierungsrat: Massgebend für die Beurteilung der Gesamtbelastung durch Lärm von Strasse und Bahn ist die Lärmschutz-Verordnung (LSV) des Bundes. Die LSV sieht eine Addition von Lärmimmissionen nur bei gleichartigen Lärmquellen vor (z. B. Strassenverkehrslärm). Eisenbahn- und Strassenlärm sind demnach in ihrem Ursprung und ihrer Ausbreitung getrennt zu beurteilen. Festzuhalten ist, dass die fraglichen Lärmimmissionen die Grenzwerte nicht überschreiten. Es ergibt sich deshalb kein unmittelbarer Handlungsbedarf bezüglich eines zusätzlichen Lärmschutzes.

Die Revitalisierung der Ortskerne umfasst gemäss dem (vom Bund noch nicht genehmigten) kantonalen Richtplan insbesondere die Aspekte öffentliche Einrichtungen, Einkauf, Modernisierung des Baubestandes und die Baugestaltung. Der Kanton koordiniert die Abstimmung der Siedlungs- und Verkehrsplanung gemäss Raumentwicklungsstrategie. Diese Aufgabe wird vorwiegend über die Prüfung der Nutzungsplanungen und Sondernutzungsplanungen der Gemeinden wahrgenommen.

Welchen Einfluss kann der Kanton Glarus auf das ASTRA nehmen, damit für die Bauphase Sanierung Kerenzerbergtunnel und Fahrspuren Chur–Zürich 2023 bis 2026 allenfalls geplante provisorische bauliche Massnahmen für den Lärmschutz so ausgeführt werden, dass diese eine dauerhafte Lösung darstellen?

Regierungsrat: Das Projekt Sicherheitsstollen Kerenzerbergtunnel ist rechtskräftig genehmigt und befindet sich nun in Ausführung. Es können keine Projektänderungen mehr vorgenommen werden. Die Plangenehmigung wurde mit Verfügung vom 9. März 2016 durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erteilt. Gegen das Projekt gingen fünf Einsprachen ein, welche unter anderem Forderungen betreffend Lärmschutzmassnahmen entlang der Fahrspuren Chur–Zürich beinhalteten. Das UVEK wies diese Einsprachen ab, soweit darauf eingetreten wurde.

Wie stellt der Kanton Glarus sicher, dass der Langsamverkehr (Fussgänger, Velos), der private Verkehr und der öffentliche Verkehr während der Bauzeit, insbesondere während der Bauphase Sanierung Kerenzerbergtunnel 2023 bis 2026, aufeinander abgestimmt werden und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist?

Regierungsrat: Es finden vierteljährlich Koordinationssitzungen zur Abstimmung des Verkehrs im Einflussbereich des Projekts Sicherheitsstollen statt. Die Sitzungen finden unter der Federführung des Bundesamtes für Strassen mit Teilnahme von Vertretern der Kantonspolizei und der kantonalen Abteilung Tiefbau statt. Das Koordinationsgremium stellt sicher, dass die Interessen betreffend den Langsamverkehr, den motorisierten Individualverkehr und den öffentlichen Verkehr gebührend berücksichtigt werden.