Kinderzulage ab Januar 2008 neu 200 Franken?

In seiner heutigen Sitzung behandelte der Regierungsrat auch die Motion der SP/Interpellation der CVP zur raschen Einführung der neuen Kinderzulagen gemäss neuer Bundesgesetzgebung



Kinderzulage ab 2008 neu 200 Franken: der Landrat hat drüber zu befinden (Bild: jhuber)
Kinderzulage ab 2008 neu 200 Franken: der Landrat hat drüber zu befinden (Bild: jhuber)

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion der SP-Landratsfraktion, soweit das Gesetz über Kinderzulagen für Arbeitnehmer an die Anforderungen des neuen Familienzulagengesetzes anzupassen ist (rasche Einführung/Verzicht auf Beteiligung der Arbeitnehmenden), zu überweisen, im Übrigen aber (Einführung Kinderzulagen für Selbstständigerwerbende, Verstärkung der Aufsicht über Kassen) abzulehnen. Die Interpellation der CVP-Landratsfraktion wird in vorstehendem Sinne beantwortet.

Kinderzulage ab Januar 2008 neu 200 Franken

Zudem wird beantragt, die Kinderzulage für Arbeitnehmer per 1. Januar 2008 auf 200 Franken festzulegen (bisher 170 Fr.). Im November 2006 wurde das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) gutgeheissen. Ab 1. Januar 2009 müssen die Kantone Kinderzulagen in der Höhe von 200 Franken bzw. Ausbildungszulagen von 250 Franken pro Kind und Monat ausrichten. Die finanzielle Situation der Kantonalen Familienausgleichskasse erlaubt es, bereits ab 1. Januar 2008 die Kinderzulagen auf 200 Franken zu erhöhen.

Beitragsatz von 1,9 Prozent genügt

Der Beitragssatz von 1,9 Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme reicht unter Einbezug des Vermögens zur Finanzierung aus. Die Ausbildungszulage von 250 Franken bedarf jedoch einer Änderung des Familienzulagengesetzes und kann daher erst auf den 1. Januar 2009 eingeführt werden. In diesem Sinne kann den Anliegen der CVP-Interpellation und der SP-Motion entsprochen werden. Die Vorarbeiten werden im laufenden Jahr geleistet, um der Landsgemeinde 2008 eine entsprechende Gesetzesvorlage vorlegen zu können.

Verzicht auf die Einführung einer Zulage für Selbstädnigerwwerbende

Der Beitragssatz der Selbstständigerwerbenden hingegen müsste im Vergleich zum Beitragssatz der Arbeitnehmer (1,9%) mit 3,25 Prozent sehr hoch angesetzt werden, damit eine ausgeglichene Rechnung resultierte. Deshalb soll auf die Einführung einer Zulage für Selbstständigerwerbende verzichtet werden, umso mehr, als nach dem Inkrafttreten des FamZG der im Betrieb mitarbeitende Ehepartner Kinderzulagen beziehen kann. Diese bundesrechtliche Neuregelung wird eine gute Alternative bieten. Aus denselben Kostengründen wurde schon 2003 auf die Einführung von Kinderzulagen für Selbstständigerwerbende verzichtet.