Kirchliches Engagement hat im Glarnerland eine lange und wirkungsvolle Tradition. Sie geht weit über den Besuch des Sonntagsgottesdienstes hinaus. Die Kirchen nehmen viele unterschiedliche Aufgaben wahr; manches geschieht im Stillen. In Ergänzung zu den staatlichen Unterstützungsmassnahmen sind aber gerade solch kleine Zeichen von grosser Bedeutung. Genau deshalb braucht es die Kirchen.
Vielfältige Aufgaben zugunsten der Gesellschaft
Was passiert mit den Kirchensteuern? Sie werden verwendet für ein vielfältiges soziales und kulturelles Leben. Hier eine Auflistung der wichtigsten Aufgaben:
Die Kirchen sind da, wenn Menschen nicht mehr weiterwissen oder wenn jemand einsam ist. Ausserdem bieten die Kirchgemeinden Raum für kulturelle Veranstaltungen.
Die Kirchgemeinden engagieren sich in den Bereichen Seelsorge und Beratung. Sie begleiten und beraten Menschen in Krisensituationen.
Freiwillige bieten sinnvolle Aktivitäten für Jugendliche, nehmen sich Zeit für die Altersarbeit und leisten Integrationsarbeit für Flüchtlinge und Migranten.
Die Kirchgemeinden sind im Besitz von verschiedenen Gebäuden wie Kirchen, Kirchgemeindehäusern und Pfarrhäusern, die oft unter Heimatschutz stehen. Dafür werden beträchtliche Mittel benötigt.
Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen sowie kirchliche Handlungen wie Taufen, Konfirmation/Firmung, Trauungen und Bestattungen sind zentrale Aktivitäten im kirchlichen Leben. Sie bilden das Fundament der beiden Landeskirchen.
Viel Raum nimmt auch die Kultur in der Kirche ein, sei es in Form von Orgel- und Instrumentalkonzerten, Chorkonzerten, Filmen oder Vorträgen.
Ganz persönlich und individuell begleiten die Schuldenberatung Glarnerland, der ALO-Job und der ALO-Treff Ratsuchende in schwierigen Situationen.
Wichtig ist zudem die Vernetzung mit verschiedenen lokalen Organisationen wie der Pro Senectute usw.
Um all diese Aufgaben zugunsten unserer Gesellschaft auch weiterhin wahrnehmen zu können, sind die Kirchen nicht nur auf die Steuergelder der natürlichen Personen, sondern auch auf die Mittel der juristischen Personen angewiesen. Die Räte der beiden Landeskirchen bitten die Bevölkerung deshalb, an die Landsgemeinde zu gehen und den Memorialsantrag zur Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen abzulehnen.
Kantonaler Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Glarus
Kantonaler Kirchenrat der Katholischen Landeskirche Kanton Glarus