Klares Nein der Ärztegesellschaft

In einer Stellungnahme sagt die Ärztegesellschaft des Kantons Glarus klar Nein zum Verfassungsartikel "Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung". Die eidgenössiche Abstimmung findet am Wochende vom 1. Juni statt.



Auch die Ärztegesellschaft des Kantons Glarus spricht sich gegen den Verfassungsartikel "Für Qualität imd Wirtschaftlichekeit in der Krankenversichterung" aus. (Bild: ehuber)
Auch die Ärztegesellschaft des Kantons Glarus spricht sich gegen den Verfassungsartikel "Für Qualität imd Wirtschaftlichekeit in der Krankenversichterung" aus. (Bild: ehuber)

In einer offiziellen Mitteilung schreibt die Ärztegesellschaft:

Wie die FMH lehnt auch die Glarner Ärztegesellschaft den neuen Verfassungs- artikel ab und schliesst sich deren Argumentation an. Der Verfassungsartikel gibt sich bewusst harmlos. Dabei geht es aber um nichts anderes als um die Abschaffung der Vertragspflicht (Kontrahierungs- oder Vertragszwang), die monistische Finanzierung der Spitäler und einen Abbau in der spitalexternen Pflege.

Mit der Abschaffung der Vertragspflicht können die Kassen zukünftig allein bestimmen, mit welchen Ärzten sie zusammenarbeiten und mit welchen nicht. Vertragsfreiheit bedeutet daher für die Kassen eine uneingeschränkte Entscheidungsgewalt in der Auswahl der Ärzte – und für die Patienten den Verlust der freien Arztwahl! Es ist absehbar, dass die Kassen zukünftig nur noch "billig" arbeitende Ärzte unter Vertrag nehmen. Billig zu arbeiten ist aber nur möglich, wenn sich ein Arzt auf möglichst gesunde Patienten konzentriert und ältere Menschen oder chronisch Kranke abwimmelt. Solche Patienten werden auf der Strecke bleiben. Sie riskieren, dass sie kaum einen Arzt mehr finden, der noch über die Kasse abrechnen kann. Was bedeutet, dass Betroffene für ihre Behandlungen selbst aufkommen müssen – solange sie dies können.

Monistische Finanzierung der Spitäler bedeutet, dass nur noch eine Stelle für die Bezahlung der Spitalleistungen zuständig ist. Heute bezahlen die Kassen, die Kantone, die Gemeinden und andere Institutionen gemeinsam diese Kosten. Diese einzige Zahlstelle wird auch die Kontrolle durchführen müssen. Weder die Kantone noch die Gemeinden sind im Moment mangels Infrastruktur und Personal in der Lage, diesen Auftrag zu übernehmen. Deshalb würde diese Aufgabe voraussichtlich den Kassen übertragen. Womit diese allein bestimmen, welche Behandlungen gerechtfertigt und wirtschaftlich sind.

Der neue Verfassungsartikel sichert die Finanzierung von spitalexternen Pflegeleistungen nicht mehr. Pflegebedürftige Personen können somit nicht mehr darauf zählen, dass sich die Kassen an den spitalexternen Pflegekosten beteiligen. Patienten, die keinen Arzt mehr finden, der von Kassen zugelassen ist oder deren spitalexterne Pflege von den Kassen verweigert wird, müssen diese Leistungen selbst bezahlen, obwohl sie jahrelang treu ihre Prämien bezahlt haben. Und wer sich dies nicht leisten kann, wird auf öffentliche Zuwendungen oder stationäre Hilfe angewiesen sein. Die Folge sind mehr und längere Spitalaufenthalte mit hohen und unnötigen Kosten.

NEIN zum Verfassungsartikel «Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Kranken- versicherung»

Dr. med. Jakob Lütschg
Präsident der Ärztegesellschaft des Kantons Glarus