Klimaschutz in der Kantonsverfassung – Vorlage geht in die Vernehmlassung

Der Regierungsrat schickt eine Vorlage in die Vernehmlassung, welche aufgrund der Motion «Aufnahme des Klimaschutzes in die Kantonsverfassung» ausgearbeitet wurde. Er schlägt vor, einen Klimaschutzartikel in die Kantonsverfassung aufzunehmen.



Das globale Problem der Klimawandels wird im Kanton Glarus u. a. sichtbar durch den Gletscherrückgang (hier am Tödi) • (Foto: Gabi Aschwanden, VISIT Glarnerland)
Das globale Problem der Klimawandels wird im Kanton Glarus u. a. sichtbar durch den Gletscherrückgang (hier am Tödi) • (Foto: Gabi Aschwanden, VISIT Glarnerland)

Im Frühling 2020 hat der Landrat die Motion «Aufnahme des Klimaschutzes in die Kantonsverfassung» überwiesen. Der Landsgemeinde wird nun die Schaffung einer Verfassungsbestimmung zum Klimaschutz unterbreitet.

Die Bestimmung verlangt als Zielvorgabe, dass der Kanton Glarus bis ins Jahr 2050 klimaneutral sein muss. Der Kanton Glarus soll demnach Anstrengungen unternehmen, um die fortschreitende Klimaerwärmung zu stoppen. Die neue Verfassungsbestimmung erwähnt das Prinzip der Nachhaltigkeit. Beim Klimaschutz müssen die Umwelt, die Gesellschaft und die Wirtschaft gleichermassen berücksichtigt werden. 

Kantonale Klimaschutzpolitik

Die Klimaveränderung macht keinen Halt an Kantonsgrenzen. Damit die Schweiz das Ziel Netto-Null 2050 erreichen kann, müssen auch die Kantone und die Gemeinden ihren Beitrag dazu leisten. Der Gebirgskanton Glarus ist von den klimabedingten Risiken besonders betroffen. Eine erfolgreiche Klimapolitik ist für den Kanton Glarus deshalb besonders wichtig.

Eigener Verfassungsartikel

In der Motion wurde vorgeschlagen, den Klimaschutz in den Verfassungsartikel «Schutz der Umwelt» aufzunehmen. Dieser beinhaltet neben dem Umweltschutz auch den Schutz der Menschen und die Schönheit und Eigenart der Landschaft, der Ortsbilder und der Natur- und Kulturdenkmäler. Die Ergänzung dieses Artikels mit dem Thema Klimaschutz hätte einen langen und unübersichtlich formulierten Artikel zur Folge. Aufgrund der Dringlichkeit dieses Themas ist die Verankerung des Klimaschutzes in einem separaten Artikel in der Kantonsverfassung angezeigt. Der Regierungsrat hat deshalb einen neuen Artikel «Klimaschutz» ausarbeiten lassen.

Anliegen der Motion ist weitgehend berücksichtigt

Der Umsetzungsvorschlag des Regierungsrates orientiert sich am Entwurf der Motion, aber auch am Text der Gletscherinitiative. Der neue Verfassungsartikel beinhaltet drei Absätze. Diese decken die verlangten Inhalte der Motion fast gänzlich ab.

Nicht weiterverfolgt wurde der Vorschlag, es seien auch für private Finanzflüsse Klimaschutz-Ziele zu formulieren. Private Finanzflüsse können gemäss Regierungsrat nicht direkt beeinflusst werden. Jedoch können Anreize geschaffen werden (z. B. Förderung von fossilfreien Heizsystemen oder Gebäudeisolationen aus dem Energiefonds). Der Regierungsrat schlägt im neuen Klimaschutzartikel vor, dass Kanton und Gemeinden finanzielle Anreize setzen, um Klimaneutralität zu erreichen.

Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung, bevor sie dem Landrat zur Beschlussfassung zuhanden der Landsgemeinde unterbreitet wird.

Der vorgeschlagene Verfassungsartikel im Wortlaut

Art. 22a – Klimaschutz

Absatz 1:
Kanton und Gemeinden setzen sich aktiv für die Begrenzung der Klimaveränderung und deren Auswirkungen ein.

Absatz 2:
Die Massnahmen zum Klimaschutz sind umwelt-, sozial- und wirtschaftsverträglich auszugestalten.

Absatz 3:
Kanton und Gemeinden setzen finanzielle Anreize zur Erreichung der Klimaneutralität.