Kollektiver Rücktritt des Kirchenrates von Näfels

Der Kirchenrat der Kirchgemeinde Näfels hat sich entschieden, per 31.10.2023 kollektiv zurückzutreten. Eine weitere Tätigkeit im Amt ist für den Kirchenrat nicht mehr zumutbar. Die Verwaltung der Kirchgemeinde wird durch den Kantonalen Katholischen Kirchenrat mit Sitz in Glarus sichergestellt.



Kollektiver Rücktritt des Kirchenrates von Näfels (zvg)
Kollektiver Rücktritt des Kirchenrates von Näfels (zvg)

Der am 10. Juni 2022 vollständig neu gewählte Kirchenrat war motiviert angetreten, um die bereits zerstrittene Kirchgemeinde zu stabilisieren und um gute politische Rahmenbedingungen für eine prosperierende Pfarrei zu schaffen. Unter anderem initialisierte der Kirchenrat zusammen mit der Pfarrei das neu eingeführte Generationenforum.

Im Zentrum der vom Kirchenrat angestrebten Bemühungen standen bis heute die Einrichtung einer öffentlichen Verwaltung (Kirchgemeindesekretariat), die Einführung des harmonisierten Rechnungslegungsmodells für mehr Transparenz, die Umsetzung einer einheitlichen Personal- und Besoldungsverordnung sowie die Lösungssuche im bestehenden Konflikt zwischen Kirchgemeinde und Pfarrei bei den kirchlichen Stiftungen.

Wegen grundlegender Differenzen mit der Pfarrei sieht sich der Kirchenrat infolge Handlungsunfähigkeit ausserstande, seine ihm gemäss Gemeindegesetz und Verfassung zugewiesenen behördlichen Aufgaben und Kompetenzen wahrzunehmen. Mit dem gewählten Rücktrittsdatum schafft der Kirchenrat für die Nachfolgeorganisation die Voraussetzung, dass die angekündigte Kirchgemeindeversammlung am 01.Dezember 2023 (Budgetgemeinde) durchgeführt werden kann.

Der Kirchenrat bedauert diese Entwicklung sehr und hofft, mit diesem Schritt zur Entspannung beizutragen.