Kolumne: Gewalt ist kein Erziehungsmittel

Seit dem 1. Juli 2026 ist die gewaltfreie Erziehung ausdrücklich im Schweizerischen Zivilgesetzbuch verankert. Endlich!



Auch der Kanton Glarus macht auf die gewaltfreie Erziehung aufmerksam. (Bild Madeleine Kuhn-Baer)
Auch der Kanton Glarus macht auf die gewaltfreie Erziehung aufmerksam. (Bild Madeleine Kuhn-Baer)

Vor rund zwei Monaten bin ich Zeugin einer unglaublichen Szene geworden. Ich sitze in meinem Büro, das Fenster zur Strasse hin leicht geöffnet. Plötzlich höre ich, wie ein Kind weint. Sofort bin ich alarmiert, öffne das Fenster ganz und schaue auf die Strasse hinunter. Dort sehe ich eine Frau mit zwei Kindern. Das kleinere Kind sitzt im Kinderwagen, das grössere steht daneben und weint. Die Mutter zieht einen Schuh aus und will mit diesem das ältere Kind schlagen. Ich rufe laut: «Stopp. Sofort. Man schlägt kein Kind!» Die Mutter hält inne, blickt zu mir hoch. «Geht’s noch?», sage ich, weiss aber nicht, ob sie Deutsch versteht. Doch mein Rufen zeigt Wirkung. Sie zieht den Schuh wieder an und spaziert mit den Kindern weiter Richtung Süden. Was allerdings passiert, als sie aus meinem Blickfeld verschwunden ist, weiss ich nicht. Ich fürchte, dass sie das Kind dann doch noch geschlagen hat.

Mein Puls ist gefühlt auf etwa 180 gestiegen. Ich kenne solche Fälle noch aus meiner Zeit als Präsidentin der Pro Juventute Glarus. Seither bin ich sensibilisiert aufs Weinen und Schreien von Kindern. Woher nimmt sich die Mutter das Recht heraus, ihr Kind zu schlagen? Kinder sind doch keine Menschen zweiter Klasse, nur weil sie kleiner, abhängiger und – zugegeben – manchmal auch anstrengend sind.

Gewalt ist absolut kein Erziehungsmittel. Das betrifft notabene nicht nur Schläge, sondern auch Demütigung, Einschüchterung, Drohung, Beschimpfung oder gezielten Liebesentzug. Gewalt hat keinen erzieherischen Nutzen, aber kurz- und langfristig schwerwiegende Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder. Sie kann deren Lebensweg nachhaltig beeinträchtigen.

Seit dem 1. Juli ist die gewaltfreie Erziehung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch endlich verankert. Ein Meilenstein für die Kinderrechte! Damit wird das Recht der Kinder auf eine respektvolle Erziehung ohne körperliche oder psychische Gewalt ausdrücklich bestätigt.

Man verstehe mich nicht falsch: Gewaltfreie Erziehung bedeutet nicht, dem Kind keine Grenzen zu setzen. Es braucht Regeln. Es braucht Eltern, die Nein sagen, die Orientierung geben, Konsequenzen darlegen, die eingreifen und in Gefahrensituationen auch ganz bestimmt handeln. Dabei dürfen aber die Würde und die körperliche Integrität des Kindes nicht verletzt werden. Heisst: Kinder brauchen Grenzen. Aber keine Angst vor dem Menschen, der ihnen diese Grenzen setzt.

Ich denke, dass viele Eltern theoretisch wissen, dass Schreien, Drohen oder Schlagen falsch sind. Aber sie tun es in einer Überforderungssituation trotzdem. Laut Untersuchungen von Kinderschutz Schweiz ist körperliche Gewalt in der Erziehung weit verbreitet. In vielen Familien ist Gewalt immer noch Alltagsrealität und Teil der Erziehungskultur. Natürlich dürfen Eltern genervt oder wütend werden – Erziehung stellt ja eine grosse Herausforderung dar. Die Frage ist jedoch, was sie mit ihrer Wut machen, wenn zum Beispiel ein dreijähriges Kind zum fünften Mal «Nein!» schreit, ein Teenager die Türe zuschlägt oder ein völlig erschöpfter Elternteil selbst kurz davor ist zu explodieren.

Auch dies wird im Gesetz berücksichtigt: Was tun, wenn die Geduld alle ist? Was brauchen Eltern, damit sie auch in schwierigen Momenten handlungsfähig bleiben? So müssen die Kantone sicherstellen, dass Eltern und Kinder bei Erziehungsschwierigkeiten gemeinsam oder einzeln ausreichend Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten haben.

Letzteres ist für mich entscheidend: Ein Gesetz kann erschöpften Eltern, deren Kind nicht ins Bett gehen will, nicht die Nerven zurückgeben. Oder ihnen bei Überforderung nicht zeigen, was sie anstelle des Anschreiens tun sollen. Aber die Gesellschaft kann ihnen Unterstützung anbieten, bevor Gewalt ins Spiel kommt. Auch im Kanton Glarus stehen dafür verschiedene Fachstellen und Beratungsangebote zur Verfügung (Beratung Frühe Kindheit Glarnerland, Schulsozialarbeit, Jugend- und Familienberatung der Psychiatrischen Dienste Glarus).