Kolumne: Umstrittene Altersguillotine

«Wegen seinem Vater: Ständeratspräsident Hefti steht vor Polit-Aus», titelt «Blick online» dieser Tage. Thomas Hefti sei auf dem Höhepunkt seiner Politkarriere, doch schon bald sei alles vorbei. Und schuld daran sei Hefti senior. Zwar habe es Thomas Hefti noch nicht offiziell kommuniziert, doch verschiedene Quellen bestätigten, dass er bei den Wahlen im Herbst 2023 nicht mehr antreten werde.



Schlagzeile auf «Blick online». (Bild: mb)
Schlagzeile auf «Blick online». (Bild: mb)

«Er hat kaum eine andere Wahl. Einzig im Kanton Glarus gibt es für Regierungsräte und Ständeräte eine Altersguillotine bei 65 Jahren. Wer das Pensionsalter erreicht hat, muss den Hut nehmen», so «Blick online» weiter. Und Thomas Hefti werde Ende Oktober 2023 bereits 64 Jahre alt. Die Regelung sei eigentlich eine «Lex Hefti», weil Fritz Schiesser mit seinem von der Landsgemeinde 1988 angenommenen Antrag den Vater des heutigen Ständeratspräsidenten im Visier gehabt hätte.

Das Thema ist umstritten: Die Höchstaltersgrenze von 65 Jahren für Mitglieder des Regierungsrates, des Ständerates und für Richterinnen und Richter war und ist bei uns wiederholt Thema der politischen Debatte. Man kann sich durchaus fragen, ob eine Amtszeitbeschränkung nicht besser wäre. Doch die Glarnerinnen und Glarner wollten bis jetzt nichts ändern. Die Landsgemeinde 2022 lehnte selbst eine teilweise Aufhebung der Altersguillotine ab.

Dies bedeutet, dass Thomas Hefti 2024 – falls er doch nochmals antritt – aus dem Ständerat ausscheiden muss. Was schade ist, handelt es sich doch um einen ausgezeichneten Politiker mit messerscharfem Verstand, stets dossierfest, angesehen – und trotzdem bescheiden. Wie sein Vater übrigens auch. Diesem die Schuld an der Altersguillotine zu geben, ist gar vermessen. Schliesslich war und ist es ein Entscheid der Landsgemeinde.

Dem Bericht von «Blick online» sind diverse Kommentare angefügt. Intelligentere und andere. Ein Schlaumeier schreibt: «Allein schon, dass der Vater sein Ständeratsmandat dem Spross ’weitervererben’ kann, ist ein alter Zopf ...» Immerhin weisen ihn Kommentarschreiber darauf hin, dass in der Schweiz National- und Ständeräte vom Volk gewählt und nicht «vererbt» werden. Zudem ist Thomas Hefti nicht direkter Nachfolger seines Vaters, sondern des leider im Amt verstorbenen Pankraz Freitag. In anderen Kommentaren wird angeregt, die Alterslimite sollte in der ganzen Schweiz und auch im Ausland gelten.

Fazit: Das Thema bewegt anscheinend. Vor allem wenn es um einen angesehenen Politiker geht, der erst seit März 2014 Mitglied des Ständerats ist und diesen aktuell präsidiert. Gewählt mit einem Glanzresultat. Die Diskussionen um die glarnerische Altersguillotine werden bestimmt weitergehen.