Komitee für einen wirksamen Finanzausgleich

Die Entwicklung der Steuerkraft unserer drei Gemeinden in den letzten acht Jahren zeigt klar: Wir brauchen einen innerkantonalen Finanzausgleich, der zwischen den Gemeinden tatsächlich greift. Sonst könnten die Gemeinden Glarus Süd und unter Umständen auch Glarus Nord bald einmal handlungsunfähig werden. Das Komitee für einen wirksamen Finanzausgleich möchte deshalb die Vorlage an der Landsgemeinde vom 6. Mai optimieren.


Grundsätzlich begrüssenswert sind die angestrebten Veränderungen im Ressourcenausgleich. Dies jedoch mit einer Ausnahme: Damit der Ausgleich zeitnah auf Veränderungen reagieren kann, darf er auf keinen Fall eine gesetzliche Limitierung beinhalten. Sonst wirkt er gerade dann nicht, wenn es dringlich wäre. Die vorgeschlagene «Deckelung» auf der Höhe von 500 000 Franken, wie sie erst die Landratskommission eingeführt hat, ist systemfremd und schadet dem Kanton als Ganzes. Sie muss von der Landsgemeinde wieder gestrichen werden. Das zugunsten der Begrenzung genannte Argument der Planungssicherheit für Gebergemeinden (z.Zt. Glarus) ist unzutreffend, geht es doch um nicht planbare Steuereinnahmen, von denen man überdies gemäss aktueller Vorlage nur 20% an die anderen Gemeinden abgeben muss.

Ein wichtiger Optimierungsbedarf liegt beim vertikalen Ausgleich: Der Kanton, der vom Bund total rund 70 Mio. Franken erhält (wovon 5 Mio. ausdrücklich zum Ausgleich von topographischen und geographischen Lasten), soll davon mindestens 2,5 Mio. statt nur 1 Mio. an die Gemeinden mit speziellen Lasten weitergeben. Das stärkt den Kanton und ist solidarisch. Der Gemeinde Glarus Süd hilft man damit langfristig mehr, als wenn man einen befristeten Härteausgleich einführt. Denn bereits nach drei Jahren ist der Härteausgleich der aktuellen Vorlage praktisch wirkungslos und läuft nach fünf Jahren gänzlich aus. Die speziellen geographischen und topographischen Lasten von Glarus Süd aber bleiben. Die Alpen, den Wald und die dünne Besiedlung kann eine Gemeinde nicht einfach abgeben. Die vorgesehene tiefe Dotation mit 1 Mio. Franken ist angesichts der strukturellen Defizite der Gemeinden und der guten Finanzlage des Kantons völlig unverständlich. Der Lastenausgleich ist auf 2,5 Mio. Fr. zu erhöhen und dafür der komplizierte und kaum begründbare Härteausgleich zu streichen.

Bei Annahme der genannten Optimierungsanträge (Erhöhung Lastenausgleich auf 2,5 Mio. Fr.; Aufhebung Deckelung bei Ressourcenausgleich) sind die Mehrkosten des Kantons gegenüber der jetzigen Vorlage minim, nämlich 2019 0 Franken, 2020 500 000 Franken; 2021, 750 000 Franken; 2022 1 Mio. Franken und 2023 1,25 Mio. Franken. Für Glarus Süd aber bewirken sie eine klare Verbesserung und die Gelder fliessen in das Gebiet, für welches der Kanton vom Bund die Gelder auch zugesprochen erhält.