Konzentriert zur Sache

In der ersten Sitzung nach der Weihnachtspause und mitten in der Omikron-Welle ging es im Landrat zur Sache. Die guten Wünsche zum neuen Jahr enthielten auch den Wunsch des Landratspräsidenten zur Normalität zurückzukehren. Mindestens im Rat scheint das bereits in vollem Gange.



Konzentriert zur Sache

Dass der Landrat sich schon ans digitale Abstimmen gewöhnt hat, zeigte sich nirgends besser als bei den drei analogen geheimen Wahlen zu Beginn. Sie dauerten fast eine halbe Stunde, in der auch launige Vorbereitungsgespräche der Landräte untereinander grossen Platz hatten, aber auch das Checken der E-Mails. Der Landrat wählte in geheimer Wahl Elias Krummenacher mit 54 Stimmen als Leiter Fachstelle Datenschutz mit einem Pensum von 50% sowie Barbara Merz Feitknecht mit 57 Stimmen als ordentliches und Renate Ragnolini-Hauser mit 58 Stimmen als Ersatzmitglied der Steuerrekurskommission.

Altersguillotine – ja, nein, vielleicht

In der zweiten Lesung zur Änderung der Kantonsverfassung, welche auch die Motion der Kommission Recht, Sicherheit und Justiz «Aufhebung der Höchstaltersgrenze für öffentliche Ämter» beinhaltet, schien es zuerst «nur» um die redaktionelle Änderung  
von Vizegerichtspräsident zu Gerichtsvizepräsident zu gehen. Und selbst als darauf Dominique Stüssi in der Detailberatung als «Guillotinen»-Kriterium die Formulierung beantragte, «welche das höhere Rentenalter erreicht haben» sah es noch nicht nach einem Knaller aus. Dann aber meldete sich mit Mathias Zopfi ein Landrat zu Wort, der als Kommissionspräsident im Ständerat den Überblick über alle Schweizer Altersbeschränkungen hat. Er beantragte, die Höchstaltersgrenze in der Verfassung ganz abzuschaffen. «Ich verstehe diese Bestimmung in der Verfassung nicht. In anderen Ländern sind die Politiker bedeutend älter.» Danach brachte er – in einem schon fast bundesparlamentarisch engagierten Votum – für alle Fraktionen gute Argumente, diese Bestimmung wieder aus der Verfassung zu nehmen. «Es ist keine liberale Lösung, denn sie hat, ab dem 58. Altersjahr eine faktische Vorwirkung für die Regierung. Dynamischer politischer Wettbewerb sieht anders aus. Und es ist undemokratisch. Wir nehmen hier dem Wähler die Verantwortung.» Zopfi verwies auf die Beschränkung des Wahlrechts. «Es gibt keinen Grund für ein absolutes Misstrauensvotum gegenüber der älteren Bevölkerung, die heute nicht angemessen ist. Wählen und gewählt werden sind demokratische Grundrechte.» Als Präsident der ständerätlichen Kommission in Bern, verwies er auch darauf, dass kein anderer Kanton eine solche Regelung kenne. «Es gab eine Zeit das einzuführen, und es ist jetzt Zeit, das abzuschaffen», schloss Zopfi, fast wie im Buch der Prediger, sein Votum. Frau Landammann Marianne Lienhard verwies darauf, dass etwa bei der Beschränkung für Regierungsräte/-rätinnen die Organfunktion im Vordergrund stand. «Weshalb etwas Etabliertes aufheben?» Sie fand aber auch die vorgetragene Mitte-Position passender, also ordentliches höheres Rentenalter, statt Pensionsalter. Das wird übernommen. Der Streichungsantrag Zopf dagegen unterlag mit 36:18 Stimmen. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage zur Zustimmung an die Landsgemeinde überwiesen, die Motion wurde mit 48:6 Stimmen abgeschrieben.

Reserven weiterhin bilden

In der ersten Lesung zur Änderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Kantons Glarus und seiner Gemeinden war Artikel 2 Abs. 4 an die Kommission rückgewiesen worden. Kommissionspräsident Luca Rimini referierte die nochmalige Prüfung dies Artikels. Sowohl der bestehende Antrag des Regierungsrates sei umsetzbar, alternativ könne auch auf Gültigkeit des OR-Artikels verwiesen werden. So könnten auch andere Rechnungslegungsmodelle, wie jenes von Curaviva, für die öffentlich-rechtlichen Anstalten angewendet werden. Rimini beantragt, der alternativen Fassung zu folgen. «Die Buchführung und Rechnungslegung richtet sich nach Artikel 957 Abs. 1 OR.» Peter Rothlin dankte in der Detailberatung der Kommission für die Aufnahme seines Anliegens und Landesstatthalter Benjamin Mühlemann dankte der Kommission. «Diese Ausnahmebestimmung gibt mehr Rechtssicherheit.» Bei Artikel 34a schlug Peter Rothlin namens der abwesenden Vreni Reithebuch vor,einen neuen Absatz 5 einzufügen: «Die landrätliche Verordnung ordnet die Einzelheiten.» Denn jetzt, so Rothlin, würden sonst die Obergrenzen bei der Bildung von finanzpolitischen Reserven fehlen. Landesstatthalter Benjamin Mühlemann hielt dagegen: «Die finanzpolitische Reserve gibt es schon, den Verordnungs-Mechanismus, der hier von Vreni Reithebuch vorgeschlagen wird, braucht es nicht. Denn der Landrat entscheidet, was er der Landsgemeinde jeweils beim Steuerfuss beantragt.» Darauf hielt der Rat mit 44:13 Stimmen am Antrag der Regierung fest. Peter Rothlin bedauerte, dass dies nicht eingeführt wird, und stellte den Antrag, dass bei dreimal positivem Abschluss der Rechnung und wenn gleichzeitig der Durchschnitt des Deckungsgrades über dem Schweizer Schnitt liegt, der Regierung einen Antrag zur Steuersenkung vorlegen müsse. Auch das wurde vom Landrat abgelehnt, mit 41:14 Stimmen. Darauf stellte Peter Rothlin namens der SVP-Fraktion einen Ablehnungsantrag zum Geschäft. «Da die beiden Anträge abgelehnt wurden, kann die Regierung wieder finanzpolitische Reserven anhäufen. Die Bürger haben jetzt 17 Jahre lang zuviel Steuern bezahlt, die Honigtöpfe sind jetzt bei Benjamin Mühlemann.» Dieser hielt dagegen: «Der Landrat hätte in diesen Jahren Einfluss nehmen können, das hat er aber nicht. Zudem konnten wir Reserven ansparen, was gut ist.» Die Vorlage wurde darauf mit 42:14 Stimmen an die Landsgemeinde überwiesen.
 

Bei der Änderung des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Kanton Glarus fragte Stephan Muggli an, ob denn auch ein aktives Monitoring möglich sei. «Das Electronic Monitoring verhindert keine einzige Tat, da das ja zu Bürozeiten ausgewertet wird. Die Echtzeitüberwachung erfolgt noch nicht.» Regierungsrat Dr. Andrea Bettiga gab zu: «Im Sinne des Opferschutzes wäre eine Echtzeitüberwachung sehr sinnvoll, aber das ist ressourcenintensiv und technisch herausfordernd. Es ist derzeit noch nicht angedacht.» Und Kommissionspräsident Bruno Gallati verwies darauf, dass bereits das vorliegende passive System präventive Wirkung habe. «Es ist aber kompatibel, um aktiv gemacht zu werden. Was Stephan Muggli will, ist später möglich.» In der Schlussabstimmung wurde das Geschäft mit 57 Stimmen einstimmig zustimmend an die LG überwiesen.

Klimaschutz kommt in die Verfassung

Diese Änderung der Verfassung des Kantons Glarus gehe – so der Landratspräsident – auf eine Motion von Pascal Vuichard, Mollis/Hongkong, zurück. Nur dass sich seit der Einreichung die Situation noch akzentuierte. Kommissionspräsidentin Susanne Elmer Feuz anerkannte namens der Kommission, dass ein eigener Klimaschutzartikel gerechtfertigt ist. Man habe sich Wort für Wort mit dem Wortlaut der Verfassungsartikel befasst, so schlage die Kommission vor, dass lediglich negative Auswirkungen der Klimaveränderung beschränkt werden sollen. Die Priorisierung des Klimaschutzes dagegen solle nicht in die Verfassung aufgenommen werden, sondern dies solle im politischen Prozess geschehen. Eigene Klimaziele sollten, so die Mehrheit der Kommission, auf kantonaler Ebene als Gesetze erarbeitet werden. Diese Massnahmen sollen umwelt-, sozial- und wirtschaftsverträglich, also nachhaltig, definiert werden. Elmer Feuz sah zwar das Potenzial von klimaverträglichen Kapitalanlagen, aber der Bund habe bessere Möglichkeiten, hier Standards zu definieren, deshalb solle das nicht in die Kantonsverfassung aufgenommen werden. «Ich bin überzeugt», so Elmer Feuz, «jetzt ist der richtige Zeitpunkt, den Klimaschutz in die Verfassung aufzunehmen.»

Eintreten unbestritten

Sabine Steinmann namens der SP-Fraktion und Regula Keller namens der Grünen votierten für Eintreten und Zustimmung. Steinmann sieht Glarus als den ersten klimaneutralen Kanton der Schweiz, Keller postulierte die Devise: «Regional handeln für die globalen Ziele.» Emil Küng plädierte auch namens der SVP-Fraktion für Eintreten und Zustimmung zur regierungsrätlichen Fassung bei Artikel 22a. Franz Landolt plädierte namens der Mitte/GLP-Fraktion für Eintreten und Zustimmung zur Kommissionsfassung. «Für den Klimaschutz braucht es Massnahmen von Bund, Kanton und Gemeinde. Es wäre verfehlt, nur auf die Freiwilligkeit zu hoffen.» Regierungsrat Kaspar Becker zeigte sich sehr erfreut, dass diese Diskussion heute so möglich sei. «Mich berührt, was wir hier haben. Ich bin vor einigen Tagen Grossvater geworden. Das hier ist für unsere Zukunft.»

In der Detailberatung meldete sich als erster Peter Rothlin namens der SVP zu Wort, in Artikel 22 Absatz 1 das Wort «Kanton» zu streichen. «Klimaziele sind global. Wir sind als Einwohner/-innen dieses Kantons mit dabei.» Wer von Klimazielen des Kantons spreche, wolle wohl die Ziele von Paris oder das Ziel Netto Null noch ambitionierter anstreben. Netto Null etwa heisse für den Kanton Glarus, dass keine Diesellastwagen mehr auf den Glarner Strassen fahren. «Wenn wir die Klimaziele gemäss Kommission ins Glarner Gesetz schreiben, darf also nichts mehr beschlossen werden, was dem Klimaschutz entgegenwirkt. Das geht zu weit. Die SVP-Fraktion will keinen kantonalen Alleingang.» Franz Freuler stellte – namens eines Teils der SVP-Fraktion – den Antrag, Absatz 2 wieder aufzunehmen und ihn zu ergänzen mit: «Die Versorgungssicherheit darf dabei nicht gefährdet werden.» Freuler befürchtete, der Wandel werde etwa auf dem energetischen Sektor zu Engpässen führen, deshalb sei es wichtig, die Versorgungssicherheit wieder aufzunehmen. «Denn wenn das Stromsystem zusammenbrechen sollte, so kann man weder heizen noch mit Karte einkaufen.» Man solle nicht einen Weg vorschreiben, den man selber nicht zu gehen bereit sei.

Darauf stellte Sabine Steinmann in Absatz 3 den Antrag, die öffentlichen Kapitalanlagen klimaverträglich auszurichten. Konkret wolle man keine Anlagen mehr, welche dem Klima schaden. Regula Keller unterstützte den Antrag Steinmann.
Peter Rothlin verwies dagegen auf die bestehenden ESE-Kriterien, nach welchen etwa die glarnerSach schon jetzt investiere. Doch, «die glarnerSach braucht Renditen, um mit einem guten Anlageergebnis die Schäden zu decken.» Auch Susanne Elmer Feuz wehrte sich gegen den Antrag Steinmann: «Die Definition von klimaverträglichen Anlagen ist noch nicht genug weit, um sie in eine Verfassung zu schreiben. Zudem ist das etwas, was bundesrechtlich geregelt werden muss. Und drittens haben wir das schon aufgenommen, weil es im Pariser Abkommen steht.» Sie verweist auf das Dreieck der Nachhaltigkeit. Die Versorgungssicherheit, wie in Antrag Freuler gefordert, sei bereits beinhaltet im Begriff «nachhaltig». Der Kanton Glarus solle es zudem im Gesetz definieren, auch, «wenn er – allein – das Weltklima nicht verändern kann.» Heinrich Schmid verwies auf den Vorteil eines höheren CO2-Gehalts in der Atmosphäre: «Dadurch lassen sich auch mehr Nahrungsmittel produzieren.» Regierungsrat Kaspar Becker sieht zwar in der Versorgungssicherheit eine grosse Herausforderung. «Aber es reicht, von Nachhaltigkeit zu sprechen. Zudem wollen wir die nachteiligen Wirkungen verhindern, die positiven können mitgenommen werden.»
Der Antrag Rothlin auf Streichung des Wortes «Kanton» wurde mit 42:15 Stimmen, der Antrag Freuler auf explizite Aufnahme der Versorgungssicherheit mit 42:13 Stimmen und der Antrag Steinmann mit 34:23 Stimmen abgelehnt. Die Schlussabstimmung erfolgt in der 2. Lesung, doch diese Resultate kündigten, quasi seismographisch, das folgende Erdbeben an.

Lieber klotzen, statt kleckern

Bei der nun folgenden Änderung des Energiegesetzes erklärte Kommissionspräsidentin Susanne Elmer Feuz, dass es eigentlich um eine Finanzvorlage gehe, nämlich den Energiefonds, welcher 2010 gegründet wurde. Er sei ein wirksames Instrument in der Klima- und Energiestrategie. «Das privat investierte Geld wird durch Kanton und Bund aufgestockt. Da das Geld bald ausgeschöpft ist, wurde eine Finanzierung in drei Varianten in die Vernehmlassung geschickt.» Die Kommission entschied dann für die mittlere Variante mit einer Startdotierung von 10 Mio. Franken. Die Beiträge würden, so Elmer, damit bis 2035 verdoppelt, sei es für die Gebäudehülle, E-Mobilität, Ladestationen bei Mehrfamilienhäusern und im öffentlichen Raum und zur Förderung der Photovoltaik. Es solle, so Elmer Feuz, keine unerwünschten Mitnahmeeffekte geben. Die Förderung von PV-Anlagen sei im Glarnerland noch sehr teuer und, angesichts etwa der rasanten Entwicklung in diesem Bereich, sei der Einsatz von Fördergeldern nicht überall zielführend. «Mit dieser Verdoppelung erreichen wir einen besseren Wirkungsgrad des vorgeschlagenen Fonds. Zudem wurde der Teuerungsausgleich beschlossen.»

Eintreten war unbestritten, auch die SVP-Fraktion sei, so Emil Küng, für Eintreten und Zustimmung, «und ich sehe, darauf hätten Sie keine Wetten abgeschlossen. Doch wir anerkennen, dass damit wichtige Massnahmen angestossen werden können und stimmen deshalb der Regierungsfassung zu.» Auch Regierungsrat Kaspar Becker bat um Eintreten und Zustimmung und gab sich mit der kleinen Änderung durch die Kommission einverstanden. Das mittlere Szenario, so Becker, erlaube es, die Energieziele 2035 zu erreichen. Die geforderte Flexibilität erlaube es, jährlich anzupassen und mit der technischen Entwicklung mitzugehen. Und – an Emil Küng: «Könnte der Energiefonds sprechen, würde er sagen: Ich bin auch ein Konjunkturprogramm.»

In der Detailberatung gab Heinrich Schmid zuhanden des Protokolls seine Kritik am Regierungsratsbericht bekannt. «Fernwärme ist für mich keine erneuerbare Energie. Insbesondere, wenn dies mit der Abwärme der KVA geschieht.» – «Gibt im Abschnitt 3.2 die Verwaltung ihre Ideologie vor?», fragte er und kritisierte in 3.4 das falsche Beitragsregime. Ladestationen sollten nur finanziert werden, wenn die Batterie des E-Autos wechselbar ist.

Orientalischer Finanzierungsmarkt

Danach aber beantragte Urs Sigrist namens der Mitte-Fraktion zu Artikel 36, dass in Absatz 2 der Fonds auf 12 Millionen und der jährliche Beitrag von 0,77 Mio. Franken auf 1 Mio. Franken erhöht wird. Dies auch, weil das verschärfte Energiegesetz weitere Mittel benötige. Regula Keller unterstützte den Antrag Sigrist namens der Grünen-Fraktion. Ebenso Sabine Steinmann. Peter Rothlin wehrte sich zwar gegen diese Allianz von Mitte und links und bat den Baudirektor, dieses Geld – so es denn gesprochen werde – dankend abzulehnen, denn «Wenn ihr hier mehr Geld sprecht, löst ihr nicht mehr Investitionen aus. Sondern ihr vergoldet die beantragten Massnahmen.» Es folgten drei engagierte FDP-Voten. Albert Heer beantragte, der Kommissionsvariante zuzustimmen. Die von Mitte-links beantragten Erhöhungen würden jährlich nochmals 400000 Franken erfordern. «Die Energieförderung sollte aber nicht nur von den Leistungen, sondern auch von der Finanzierbarkeit her betrachtet werden.» Martin Zopfi beantragte ebenfalls unveränderte Zustimmung. Denn die höheren Energiepreise, würden dazu führen, dass einheimische erneuerbare Produktionsanlagen kostendeckend betrieben werden könnten. Und Kommissionspräsidentin Susanne Elmer Feuz mahnte: «Die Mittel, über die wir sprechen, gehören den Steuerzahlern.» Nur weil es en vogue sei, bei einer weiteren Erhöhung von 5 Millionen Franken noch von moderat zu sprechen, sei falsch. «Es wäre ein Schildbürgerstreich, ineffizient zu fördern, denn dann zieht sich der Bund aus der Finanzierung zurück.» Und selbst Regierungsrat Kaspar Becker griff nicht nach den höheren Beiträgen und bestätigte: «Ja, Peter Rothlin, hier lehne ich dankend ab.» Die geplanten Massnahmen seien schon jetzt nicht einfach eine «moderate Erhöhung», sondern eine Verdoppelung. Sie seien auf die Energieziele 2035 ausgerichtet und darauf abgestimmt. Zudem gelte es auch, diesen Plan dann an der Landsgemeinde noch durchzubringen.  Aber der Antrag Sigrist obsiegte mit 33:24 Stimmen – nach der 1. Lesung gibt es also noch mehr Geld für den Energiefonds. Dabei zeigten die Parteien für einmal 100-prozentige Fraktionsdisziplin und die Mitte konnte ihr Gewicht durchsetzen. Das Geschäft unterliegt einer zweiten Lesung.

Abschluss

Bei der Verordnung über die Gebühren im Zivilrecht wies Kommissionspräsidentin Priska Müller Wahl darauf hin, dass keine materiellen Änderungen vorgenommen wurden. Gemäss Departement habe man sich an den bisherigen Reglementen orientiert. Frau Landammann Marianne Lienhard sagte, dass es hier darum gehe, auch wieder etwas Ordnung zu machen und den Gebührenteil im Zivilrecht zusammenzuführen, sowohl bei Namensrecht, Adoption, KESR wie auch beim Grundbuch. Bei Artikel 8 Abs. 1 zum Gebührenerlass beantragte Ruedi Schwitter eine Neuformulierung, welche die bisherige Praxis ebenfalls weiterführt, so dass nach Vorprüfung durch die KESB die Gebühren erlassen werden können. Dieses Geschäft unterliegt einer zweiten Lesung. Zum Schluss wurde die Motion Christian Marti, Glarus, «Anpassung Artikel 51 Absatz 7 Raumentwicklungs- und Baugesetz des Kantons Glarus (Änderung in der Praxis betreffend Dienstbarkeitsverträge in Baubewilligungsverfahren)»; Fristerstreckung durchgewinkt. Die nächste Sitzung findet bereits in zwei Wochen, am 9. Februar, wieder statt.