Konzession für die Ausnützung der Wasserkraft des Brummbaches in Braunwald

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat der Konzession für die Ausnützung der Wasserkraft des Brummbaches in Braunwald zwischen der Höhenkote von 1450 und 1250 m ü.M. zuzustimmen.



KW Brummbach
KW Brummbach

Im Juni 2012 reichten zwei private Gesuchsteller (Dr. Stefan Trümpi, Schwändi, und Heinrich Schiesser, Braunwald) ein Gesuch für die Ausnützung der Wasserkräfte des Brummbaches unterhalb der Wasserfälle ein. Nach der Durchführung des Mitberichtsverfahrens bei allen Betroffenen (Kantons- und Bundesämter, Gemeinde Glarus Süd, Natur- und Heimatschutzkommission) wurde das Gesuch im Dezember öffentlich aufgelegt.

Die Fassung und die Zentrale befinden sich in der Landwirtschaftszone, beide sind standortgebunden und können mit einer Ausnahmebewilligung des Raumplanungsgesetzes (Art. 24) bewilligt werden. Die Gemeinde und die kantonale Fachstelle für Raumentwicklung und Geoinformation erachten eine Umzonung nicht als notwendig. Die Gesuchsteller müssen die privaten Wasserrechte erwerben bzw. Verträge über die Abtretung der Wasserrechte abschliessen; auf der Restwasserstrecke liegen drei Parzellen mit je verschiedenen privaten oder öffentlichen Grundeigentümern. Die Wasserrechte der Spinnerei Linthal, welche den unteren Abschnitt des Brummbaches nutzt, werden nicht tangiert. Die Konzession kann analog zu den Konzessionen am Mühlebach in Engi bzw. für Doppelpower ohne Zustimmung des Landrates an die Hefti Hätzingen AG übertragen werden.

Die neue Konzession wird für die Dauer von 60 Jahren erteilt, da es sich um ein relativ kleines Kraftwerk ohne sehr aufwendige Investitionen handelt. Da der Brummbach bei der Fassungsstelle während mehr als 18 Tagen pro Jahr trocken liegt, ist keine Bewilligung nach Gewässerschutzgesetz (Art. 29) erforderlich und damit entfallen auch Restwasservorschriften. Gemäss Bundesgericht kann der Kanton Glarus aufgrund der heutigen Rechtslage eine Heimfallregelung nur mit der Zustimmung des Gesuchstellers in eine Konzession aufnehmen. Die Gesuchsteller haben eine 80-jährige Konzessionsdauer ohne Heimfall beantragt. In Verhandlungen haben sie sich inzwischen mit einem reduzierten Heimfall (analog der Konzession Doppelpower) einverstanden erklärt.