Konzession für die Ausnutzung des Brummbachs – Kraftwerk Walchen

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, eine Konzession für die Nutzung des Brummbachs zwischen 1268 m ü.M. (Walchen) und 1076 m ü.M. (Fassung bestehendes KW Brummbach der Spinnerei Linthal AG) durch ein neues Kraftwerk Walchen zu erteilen.



Konzession für die Ausnutzung des Brummbachs – Kraftwerk Walchen

Das geplante Vorhaben führt zu einer Verlängerung des bisherigen Kraftwerkes Brummbach bis zur Entnahme des Kraftwerkes der Spinnerei Linthal. Dadurch kann eine zusätzliche Kraftwerkstufe mit einer Leistung von voraussichtlich 920 Kilowatt eingebaut werden. Von etwa 1900 bis etwa 1960 wurde in der unteren Hälfte des geplanten Kraftwerkes ein Kleinkraftwerk mit einer Höhendifferenz von 25 m zur Versorgung der Höhenklinik mit Elektrizität betrieben. Im Projekt ist vorgesehen, Dotierwasser in den untersten Restwasserabschnitt des oberliegenden Kraftwerkes Brummbach zu pumpen.

Das Projekt verbindet zwei bisher bestehende Kraftwerke. Alle drei Kraftwerke sind dadurch in Zukunft der Wasserwerksteuer unterstellt, was zusätzliche jährliche Einnahmen von etwa 55 000 Franken (bei einem Ansatz von Fr. 110.–/kW) auslöst. Bislang ist nur das Kraftwerk der Spinnerei der Wasserwerksteuer unterstellt. Dieses bezahlt pro Jahr etwa 110 000 Franken.

Die Konzession entspricht den in der jüngeren Vergangenheit erteilten Konzessionen. Sie wird wie bei anderen kleineren Kraftwerken auf eine Dauer von 60 Jahren erteilt. Intensiv diskutiert wurde das Ausmass der erforderlichen Ausgleichsmassnahmen. Die Gesuchstellerin ist mit dem vorliegenden Konzessionstext einverstanden.

Die Interessen an einer Nutzung gemäss den Vorgaben des Gewässerschutzgesetzes sind geringfügig grösser als die Interessen am Schutz des Gewässers. Ausschlaggebend war, dass die Produktion relativ hoch ist, die betroffene Restwasserstrecke bezüglich Fischlebensraum jedoch nicht sehr bedeutend ist und das Projekt auch landschaftlich nicht sehr stark in Erscheinung tritt.