Konzession Kraftwerk Seidendruckerei Mitlödi

Der Regierungsrat beschloss an der Sitzung vom 17. März dem Landrat ein Konzessionsgesuch für ein Wasserkraftwerk bei der Mitlödi Textildruck AG zu unterbreiten.



Der Regierungsrat gibt grünes Licht zur Reaktivierung des Wasserkraftwerkes in Mitlödi (Bild: ehuber)
Der Regierungsrat gibt grünes Licht zur Reaktivierung des Wasserkraftwerkes in Mitlödi (Bild: ehuber)

98765432Seit rund 150 Jahren wurde an der Linth in Mitlödi ein Kraftwerk für die dortige Textilfabrik betrieben. Das Kraftwerk wurde am 1. Juli 1972 stillgelegt und teilweise (z.B. Oberwasserkanal) rückgebaut. Nun soll dieses Kraftwerk an demselben Standort wieder in Betrieb genommen werden. Die Entnahmemenge ist aber deutlich grösser als beim damaligen Industriekraftwerk. Die Grundstruktur des bisherigen Kraftwerk-Systems, insbesondere Ort der Fassung und Rückgabe soll beibehalten werden. Anstelle des ursprünglich offenen Kanals soll ein gedeckter Druckkanal gebaut werden, der auch noch als Hochwasserschutz für die Fabrikliegenschaft dient. Die Turbine weist eine Leistung von 929 kW auf. Die Entnahmemenge wird auf 22 m3/sec erhöht.

Das geplante Vorhaben ist nach glarnerischem Recht konzessionspflichtig, weil das Kraftwerk zwar im Jahre 1918 (Stichjahr Beschluss der Landsgemeinde) gebaut wurde, aber seit etlichen Jahren nicht mehr in Betrieb war. Es ist somit ein zweistufiges Bewilligungsverfahren mit einer Konzession (Konzessionsgeber Landrat) und einer energierechtlichen Bewilligung des Departements Bau und Umwelt (Art. 3a Vollzugsverordnung zur Energiegesetzgebung) kombiniert mit der Baubewilligung notwendig.

Im Mitwirkungsverfahren gaben die Bereiche Hochwasser, Auswirkungen des Höherstaus auf die Nachbargrundstücke und Restwasser zu Diskussionen Anlass. Bezüglich Hochwasser und Auswirkungen des Höherstaus auf Nachbargrundstücke werden sichernde Bestimmungen in die Konzession aufgenommen. Bezüglich Restwasser rechtfertigt sich ein anderer Massstab als für reine Erneuerungen bestehender Kraftwerke; es wird eine Restwassermenge von 2000l/sec. vorgesehen. Bezüglich Heimfall und Besteuerung werden die gleichen Bestimmungen wie bei der Konzession Linthal 2015 aufgenommen.