Konzession Kraftwerk Sernf AG

An der ersten Sitzung nach der Landsgemeinde behandelte der Regierungsrat das Konzessionsgesuch der Kraftwerk Sernf AG. An dieser Aktiengesellschaft ist die Gemeinde Elm mehrheitlich beteiligt. Das Gesuch, welchem die maximale Konzessionsdauer gewährt wird, wurde an den Landrat überwiesen.



Das Konzessionsgesuch der Kraftwerk Sernf AG wurde vom Regierungsrat an den Landrat überwiesen (Bild: ehuber)
Das Konzessionsgesuch der Kraftwerk Sernf AG wurde vom Regierungsrat an den Landrat überwiesen (Bild: ehuber)

Der Bericht zum Mitwirkungsverfahren und der Konzessionsentwurf werden genehmigt und das Konzessionsgesuch vom September 2007 dem Landrat weitergeleitet. Gesuchstellerin ist eine Aktiengesellschaft, an der die Gemeinde Elm mehrheitlich beteiligt ist. Die Konzession ist ähnlich aufgebaut wie die anderen kürzlich vom Landrat verabschiedeten Konzessionen (KLL, Dorfbach Netstal). Sie gilt für die Ausnützung der Wasserkräfte des Sernf zwischen dem Äschen und dem oberen Erlen in Matt für die Dauer von 80 Jahren ab Inbetriebnahme des Werkes. Der Gesuchstellerin wird die maximal mögliche Konzessionsdauer gewährt, weil der Anteil der lang abschreibbaren Anlageteile (Ausgleichsbecken, Druckleitung) sehr hoch ist. Die Konzession enthält eine Heimfallregelung sowie die Bestimmungen zu Restwassermengen, die gemäss Bundesrecht vorgeschrieben sind.

Eine umfangreiche Interessensabwägung

Nach der Beurteilung durch Bund und Kanton fand ein öffentliches Mitwirkungsverfahren statt. Die Uferanstösser verlangen, die Konzession dürfe erst erteilt werden, nachdem alle Uferanstösser ihre schriftliche Zustimmung zur Abtretung der Wasser- und der anderen Rechte erteilten. Dies beschlägt jedoch das öffentlich-rechtliche Konzessionsgesuch nicht, da bisher kein anderes eingereicht wurde. Es wird Sache der Konzessionärin sein, solche Rechte privatrechtlich zu erwerben. – Drei Umweltverbände verlangen einen Sachplan Wasserkraft und Sistierung aller Kraftwerkgesuche, bis ein solcher Plan vorliegt. Der Kanton führte eine umfassende Interessenabwägung durch. Die Interessen für einen Schutz überwiegen nicht. Es sind auch keine anderen öffentlichen Interessen betroffen. Sachpläne werden für genau definierte Themen nur auf Bundesebene erarbeitet, auf kantonaler Ebene fehlt eine Rechtsgrundlage; es wird im Einzelfall beurteilt, ob die Lage eines Kraftwerkprojektes bezüglich Schutzzonen (Landschaft, Biotope usw.) einen Neubau rechtfertigt. Kürzere Konzessionsdauer und grössere Restwassermengen werden abgelehnt, weil sie das Vorhaben deutlich verteuern und unwirtschaftlich machen würden; weitere Schutzmassnahmen sind bei der energierechtlichen Bewilligung zu prüfen.