Das Erstellen einer Wasserkraftanlage erfordert die Erteilung einer Konzession durch den Landrat, bei sehr kleinen Anlagen durch den Regierungsrat. Zusätzlich sind Bewilligungen aufgrund eidgenössischer und kantonaler Gesetzgebung notwendig, welche teilweise in der Konzession enthalten sind.
Im Dezember 2013 reichte die Spinnerei Linthal AG ein Gesuch für die Ausnützung der Wasserkraft des Tschudibergbaches und einer Überleitung von der Quelle Brummbach in Braunwald ein. Es handelt sich um ein kleines Kraftwerk mit einer vorgesehenen Leistung von rund 102 Kilowatt. Daher ist der Regierungsrat für die Konzessionserteilung zuständig (Konzessionserteilung von Anlagen bis 200 kW Leistung). Die Zentrale des neuen Kraftwerkes würde unmittelbar neben der bisherigen Fassung der Spinnerei Linthal AG am Brummbach zu liegen kommen. Die Gesuchsteller erwarben zudem die Wasserrechte von sechs privaten Eigentümern und der Gemeinde.
Im Vernehmlassungsverfahren, das Anfang 2014 durchgeführt wurde, ergaben sich keine Einwände gegen die Konzession. Die Gemeinde Glarus Süd und die Konzessionsnehmer waren mit dem Konzessionsentwurf einverstanden. Auch das im August 2014 gestartete Mitwirkungsverfahren führte zu keinen grundlegenden Änderungen.
Gemäss Bundesgericht kann der Kanton aufgrund der geltenden Rechtslage Heimfallregelungen nur mit Zustimmung der Gesuchstellenden in eine Konzession aufnehmen. Die Gesuchstellerin hat sich mit einer 40-jährigen Konzessionsdauer und einer Heimfallregelung analog zu den neuesten landrätlichen Konzessionen einverstanden erklärt.
Leserbrief: Rückgrat und Engagement statt Wankelmut



