Konzessionserteilung Kraftwerk Firma Hefti Hätzingen AG, Gemeinde Glarus Süd

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, eine Konzession für die Ausnützung der Wasserkraft der Linth zwischen der Rückgabe des Kraftwerks Legler in Diesbach und der Einmündung der Rufi (Firma Hefti Hätzingen AG) zu erteilen.



Die Konzessionserteilung Kraftwerk Firma Hefti Hätzingen AG wird vom Landrat behandelt. (Bild: zvg)
Die Konzessionserteilung Kraftwerk Firma Hefti Hätzingen AG wird vom Landrat behandelt. (Bild: zvg)

Im September 2011 reichte die Firma Hefti Hätzingen AG ein entsprechendes Gesuch ein. Mit dieser Nutzung soll das bisher brach liegende Gefälle im Oberwasserkanal des Kraftwerks Hefti genutzt und die bezüglich Geschiebe suboptimale Fassung Hefti aufgehoben werden. Gleichzeitig könnte auch ein zusätzliches Gefälle der Linth genutzt und mehr Wasser für das heutige Kraftwerk Hefti bereitgestellt werden. Im November 2012 leitete der Regierungsrat das Mitwirkungsverfahren ein. In den Verhandlungen wurden verschiedene Punkte erörtert; im Konzessionsentwurf war nur eine Änderung zu den Ausgleichsmassnahmen vorzunehmen. Die Restwassermenge wird gestützt auf den Energierichtplan auf 2070 Liter/Sekunde festgelegt; im Zeitraum zwischen dem 15. Dezember und dem 31. März kann diese auf 1700 Liter/Sekunde reduziert werden.

Die Gesuchsteller müssen die privaten Wasserrechte erwerben beziehungsweise Verträge über die Abtretung der Wasserrechte mit drei privaten oder öffentlichen Grundeigentümern abschliessen. Gemäss Bundesgericht kann der Kanton Heimfallregelungen nur mit Zustimmung der Gesuchstellenden in eine Konzession aufnehmen. Die Gesuchsteller hatten eine 80-jährige Konzessionsdauer ohne Heimfall beantragt. In den Verhandlungen erklärten sie sich aber mit einem reduzierten Heimfall (analog Konzession Brummbach) einverstanden. An der Heimfallentschädigung partizipiert die Gemeinde Glarus Süd mit 50 Prozent.

Fassung und Zentrale sind in der Landwirtschaftszone vorgesehen, was aber mit einer Ausnahmebewilligung bewilligt werden dürfte; Gemeinde und kantonale Fachstelle für Raumentwicklung und Geoinformation erachten eine Umzonung als nicht notwendig. Mit dem Bau eines neuen Wehres steigt die Nutzhöhe um etwa drei Meter und die Bruttoleistung der gesamten genutzten Strecke auf etwa 1345 Kilowatt.