Koordinationsstelle Integration Flüchtlinge wird ausgebaut

Die Koordinationsstelle Integration unterstützt anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen bei ihrer beruflichen und schulischen Integration. Durch die anhaltenden Flüchtlingsströme ist das Arbeitsvolumen massiv gestiegen. Die Stelle wird deswegen um 100 Stellenprozente ausgebaut. Diese wird durch den Bund finanziert.



Ukrainische Flüchtlingskinder in der Schule Glarus •(Foto: Lorenzo Conte)
Ukrainische Flüchtlingskinder in der Schule Glarus •(Foto: Lorenzo Conte)

Um Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen rascher in die Arbeitswelt und die Gesellschaft zu integrieren und um ihre Abhängigkeit von der Sozialhilfe zu reduzieren, haben sich Bund und Kantone im Jahr 2019 auf eine gemeinsame Integrationsagenda geeinigt. Diese definiert verbindliche Wirkungsziele und Prozesse, die der Kanton Glarus mit dem stufenweisen Aufbau der Koordinationsstelle Integrationsförderung Flüchtlinge (KIF) sicherstellt. Sobald Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich in den Kanton einreisen, werden sie unabhängig von ihrem Status einem Deutschkurs zugewiesen und von Jobcoachs unterstützt. Die Koordinationsstelle wird ab dem 1. Januar 2024 um 100 Stellenprozent erweitert. 

Der Ausbau der KIF geht einher mit der Zunahme von Personen aus dem regulären Asyl- und Flüchtlingsbereich, welcher sich mit dem Kriegsausbruch in der Ukraine nochmals deutlich verstärkt hat. Die Stellenprozente für Jobcoaching, Bildung und Administration sind zwischenzeitlich erhöht worden und steigen mit dem aktuellen Ausbau auf 320 Stellenprozente, ab 1. Januar 2024. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 wurden im Kanton Glarus 19 Neueintritte im Asylbereich registriert, 2022 waren es 90 Personen. Dazu kamen 293 Personen mit dem Schutzstatus S, also vorwiegend Flüchtlinge aus dem Ukrainekrieg. 

Ein gemeinsames Ziel

Das gemeinsame Ziel von Bund und Kantonen ist die Integration von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich.

  • Alle anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen haben nach drei Jahren Grundkenntnisse einer Landessprache.
  • Zwei Drittel der anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen zwischen 16 und 25 Jahren befinden sich nach fünf Jahren in einer beruflichen Grundbildung.
  • Die Hälfte der erwachsenen Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen ist nach sieben Jahren im Arbeitsmarkt integriert.
  • 80 Prozent der Flüchtlingskinder, die im Alter von 0 bis 4 Jahren in die Schweiz kommen, können sich beim Start der obligatorischen Schulzeit in der am Wohnort gesprochenen Sprache verständigen.
  • Alle anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen sind nach wenigen Jahren mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten vertraut und haben Kontakte zur Bevölkerung.

Keine kantonalen Zusatzkosten

Die Finanzierung der zusätzlichen Stellenprozente ist mit der vom Bund ausgerichteten Integrationspauschale garantiert. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Kanton Glarus. Durch den Ausbau der Ressourcen bei der KIF können Folgekosten in der Sozialhilfe vermieden werden, da die Menschen nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Ausserdem kann ein Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels geleistet werden.