In den Wintermonaten ereignen sich vermehrt Unfälle im Bereich der Fussgängerstreifen. Mit der früheren Dunkelheit, Regen, Schnee oder der Blendung auf der nassen Strasse erhöhen sich die Gefahren für Fussgänger. Mit dunkler Kleidung werden Fussgänger nur bis zu einer Distanz von 25 Metern wahrgenommen. Helle Kleidung hat zur Folge, dass Fussgänger bis
auf 40 Meter weit sichtbar sind. Mit dieser Aktion der beteiligten Polizeikorps sind die Automobilisten und die Fussgänger auf diese Gefahr gezielt aufmerksam gemacht worden.
199 Polizisten haben gesamthaft 78 Autolenker wegen Nichtgewähren des Vortritts bei Fussgängerstreifen mit einer Ordnungsbusse belegt oder zur Anzeige gebracht. 1 Fussgänger überquerte die Strasse nicht ordnungsgemäss auf dem Fussgängerstreifen und wurden ebenfalls gebüsst.
An der Aktion beteiligt waren die Polizeikorps der Kantone Appenzell-Innerrhoden, Appenzell-Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau, Schwyz und Zürich sowie die Stadtpolizeien von Zürich, St. Gallen und Chur sowie die Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein.
Appell and die Fussgänger
- vor dem Betreten Sicherheitshalt einschalten, um festzustellen, ob der Fahrzeuglenker
anhalten kann
- durch das Verhalten (z.B. Blickkontakt, evt. Handzeichen) die Absicht zum Überqueren
verdeutlichen, damit der Lenker diese früh erkennen kann
- vom Vortrittsrecht im Zweifelsfall keinen Gebrauch machen
- mit heller Kleidung oder Reflexmaterial dazu beitragen, dass man rechtzeitig gesehen wird
Appell an die Fahrzeuglenkerinnen und –lenker
- Geschwindigkeit frühzeitig reduzieren um Blickkontakt zu ermöglichen
- grössere Abstände einhalten, um Auffahrkollisionen zu vermeiden – bremsbereit sein
- rechtzeitig anhalten, wenn ein Fussgänger überqueren will.
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