Am Luchsingerbach (Oberlauf Bächibach, auch Bösbächibach genannt) in Luchsingen wird seit 1943 zwischen dem Brunnenberg und dem Dorf Luchsingen ein Kraftwerk mit einer Nutzhöhe von 510 Metern und einer Leistung von 3,5 Megawatt (ab 2023 voraussichtlich 5,8 MW) von den Technischen Betrieben Glarus (TBG) betrieben. Die Konzession endet 2023. Der Landrat hat sie 2017 genehmigt. 2018 hat der Bundesrat die Schutz- und Nutzungsplanung genehmigt.
Am 21. Januar 2020 haben die TBG ein Gesuch für ein neues Kraftwerk zwischen dem Mittelstafel der Bächialp und dem Brunnenberg eingereicht. Das erste Gesuch vom 5. April 2016 sah zwei Stufen vom Tierbrunnen zum Mittelstafel und vom Mittelstafel zum Brunnenberg vor. Dieses Gesuch wurde den kommunalen und kantonalen Verwaltungsstellen, dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) sowie dem Bundesamt für Energie (BFE) zur Stellungnahme unterbreitet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde das Kraftwerksprojekt der oberen Stufe nicht mehr weiterbearbeitet. Das Gesuch für das Kraftwerk der unteren Stufe wurde ergänzt und am 21. Januar 2020 als Konzessionsgesuch nochmals eingereicht.
Im Konzessionsgesuch ist ein Antrag für eine Schutz- und Nutzungsplanung enthalten. Als Ausgleichsmassnahme wird die zweite Etappe der Renaturierung Brunnenrai in Nidfurn vorgeschlagen. Für diese Massnahmen wurde im Jahre 2019 ein Baugesuch eingereicht und bewilligt. Die erste Etappe wird ab August 2020 gebaut.
Konzession für ein Hochdruckkraftwerk
Es handelt sich im vorliegenden Falle um eine neue Konzession für ein Hochdruckkraftwerk mit Ausgleichsbecken. Deshalb weist die Konzession Unterschiede zu den in den letzten Jahren vom Landrat erteilten Konzessionen für Ausleitkraftwerke an der Linth (Cotlan, Rufi, Seidendruckerei) und Sernf (Doppelpower) auf. Ein ähnlicher Fall war letztmals die Konzessionserneuerung des Kraftwerkes Luchsingerbach (2017) und die Konzessionen der SN Energie (2009).
In den Verhandlungen zum Konzessionstext forderte der Gesuchsteller auch eine von der Wirtschaftlichkeit abhängige Wasserwerksteuer. Im Rahmen einer Konzession ist dies nicht möglich. Dazu müsste die gesetzliche Grundlage geändert werden.
Öffentliche Mitwirkung
Die Gemeinde Glarus Süd, die kantonalen Verwaltungsstellen, das Bundesamt für Energie sowie das Bundesamt für Umwelt haben keine grundsätzlichen Einwände gegen die Konzessionserteilung erhoben. Es wurden aber verschiedene Auflagen formuliert, welche in der Konzession berücksichtigt sind. Der Entwurf der Konzession wurde dem Gesuchsteller zur Stellungnahme vorgelegt. Er ist mit dem Konzessionsentwurf grundsätzlich einverstanden, auch wenn er in den Verhandlungen einige Abänderungen verlangt hat.
Das Geschäft ist gemäss Beurteilung der Abteilung Umweltschutz und Energie bereit für die öffentliche Mitwirkung und wird im Amtsblatt publiziert.