Kraftwerk Luchsingerbach: Mitwirkungsverfahren zur Konzessionsänderung wird eingeleitet

Zwischen dem Mittelstafel der Bächialp und dem Brunnenberg in der Gemeinde Glarus Süd soll ein neues Kraftwerk entstehen. Aufgrund eines Vergleichs im Rahmen des Beschwerdeverfahrens leitet der Regierungsrat das Mitwirkungsverfahren zu einer Konzessionsänderung ein.



Mitwirkungsverfahren zur Konzessionsänderung wird eingeleitet (Bild: zvg)
Mitwirkungsverfahren zur Konzessionsänderung wird eingeleitet (Bild: zvg)

Der Landrat erteilte Ende September 2022 die Konzession für ein von den Technischen Betrieben Glarus (TBG) projektiertes neues Kraftwerk zwischen dem Mittelstafel der Bächialp und dem Brunnenberg am Luchsingerbach. Gegen das Kraftwerkprojekt wurde eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht eingereicht, welche das Verfahren in der Folge für Vergleichsgespräche sistierte. Falls die Konzession in Bezug auf die festgelegte Restwassermenge geändert werde, so das Resultat der Vergleichsgespräche, würde die Beschwerde zurückgezogen.

Konzession wird abgeändert

Die dazu benötigte Konzessionsänderung sieht eine saisonal abgestufte Restwassermenge bei der Wasserentnahme fest. Bei der Wasserfassung ist eine Restwassermenge von 10 Litern pro Sekunde vorgesehen. Damit die Einhaltung jederzeit kontrolliert werden kann, wird die Konzessionsnehmerin verpflichtet, die Restwassermenge durch technische Massnahmen vor Ort sichtbar zu machen. Der Regierungsrat leitet das Mitwirkungsverfahren zum Entwurf der Konzessionsänderung ein. Über die Änderung beschliesst der Landrat.

Am Luchsingerbach wird seit 1943 zwischen dem Brunnenberg und dem Dorf Luchsingen ein Kraftwerk durch die heutigen TBG betrieben. Die Konzession wurde vom Landrat am 8. November 2017 erneuert und dauert bis zum 26. August 2103.