Kraftwerke Linth-Limmern

Das Gesuch der Kraftwerke Linth-Limmern AG (KLL) für die teilweise Befreiung von der Pflicht zum Rückbau der Bauseilbahn (BSB 1) wird bewilligt.



Der Regierungsrat bewilligt ein Gesuch der Kraftwerke Linth-Limmern. (Bild: e.huber)
Der Regierungsrat bewilligt ein Gesuch der Kraftwerke Linth-Limmern. (Bild: e.huber)

Für die neue Personenseilbahn PSB0 ist jedoch ein Baubewilligungsverfahren erforderlich und der Entscheid des Regierungsrates hat keine Präjudizwirkung für das Baubewilligungsverfahren.

Die bestehende Personenseilbahn (Einpendelbahn) ist am Ende ihrer Lebensdauer und muss ersetzt werden. Entgegen den ursprünglichen Plänen beabsichtigt die KLL neu, die Personenseilbahn auf dem Trasse der jetzt bestehenden Bauseilbahn als Doppelpendelbahn neu zu bauen und die heutige Bauseilbahn umzubauen. Die diesbezüglichen Projekte sind dem Regierungsrat zur Genehmigung zu unterbreiten. Der Ersatz der Personenseilbahn mit einer neuen Doppelpendelbahn ist betrieblich sinnvoll und dient dem Tourismus im Raum Linthal. Das vorliegende Projekt führt ohne langen Betriebsunterbruch zu einer verbesserten Seilbahn.

Benutzung von Strassen, Wegen und Anlagen

Weiter wird die Vereinbarung zwischen dem Kanton Glarus und der Kraftwerke Linth-Limmern AG betreffend Strassen und Wegen im Rahmen der Konzession für die Ausnützung der Wasserkräfte im Quellgebiet der Linth und im Quellgebiet des Sernf genehmigt. In der Konzession ist geregelt, dass Strassen, Wege und Anlagen der Kraftwerke Linth-Limmern (KLL) soweit zumutbar, der Öffentlichkeit zugänglich zu halten sind.

Neu werden die zugänglichen Anlagen beschrieben. Gegenüber den seit den 1960er-Jahren im Rahmen eines Gewohnheitsrechtes benutzten Anlagen werden die Maschinen- und Trafokaverne speziell für Besucherführungen sowie die Staumauer Muttsee zusätzlich aufgeführt. Ergänzende Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und der KLL sind für die touristische Nutzung im Bereich der Staumauer Limmernboden, dem Zugangsstollen ZS 0 und dem Zugang zur Staumauer Limmernboden notwendig. In diesen zusätzlichen Vereinbarungen müssen die Unterhaltspflicht und Sicherheitsaspekte geregelt werden. Speziell zu erwähnen ist, dass die Luftseilbahn Tierfehd-Kalktrittli ausdrücklich genannt wird. Diese Seilbahn ist zukünftig für den Kraftwerksbetrieb nicht mehr unabdingbar notwendig, soll aber für den Touristenbetrieb weiterhin zur Verfügung stehen. Weitere Punkte betreffen u.a. die Nutzung von Wasserfassungen für die Trinkwasseraufbereitung. Die Vereinbarung wird vorerst auf eine Dauer von zehn Jahren abgeschlossen. Die Gemeinde Glarus Süd ist mit dieser Vereinbarung einverstanden.