Kraftwerke Linth-Limmern – Einzelne Bauteile werden von der Rückbaupflicht befreit

Regierungsratssitzung 22. Oktober – Kraftwerke Linth-Limmern AG: Verschiedene Bauteile müssen nicht rückgebaut werden.



Linthschlucht (• Foto: Mario Krpan/iStock)
Linthschlucht (• Foto: Mario Krpan/iStock)

Nachdem das Pumpspeicherwerk Limmern der Kraftwerke Linth-Limmern AG ab 2016 in Betrieb genommen wurde, müssen gemäss Konzession nicht mehr benötigte Anlagen wie Strassen, Wege oder Seilbahnen vollständig rückgebaut werden. Der Regierungsrat hat bereits früher Grundlagen zur Rückbaupflicht beschlossen und auch die Erteilung von begründeten Ausnahmen bewilligt. Im Rahmen der Abschlussarbeiten ergeben sich einzelne noch ausstehende Fälle, die jetzt vom Regierungsrat beurteilt und entschieden wurden. 

Schneemessstation Mutten und Windmessstation Ruchi

Die Schneemessstation Mutten und die dazugehörige Windmessstation Ruchi waren ein Teil des Sicherheitsdispositivs und dienten der Früherkennung von Gefahrensituationen bezüglich Lawinen und Stürme im Muttsee- und Limmerngebiet. Diese Stationen wurden 2008 nach einem ordentlichen Baubewilligungsverfahren gebaut. In der Baubewilligung wurde kein Rückbau gefordert. Nach dem Abschluss der Bauarbeiten wurden die Stationen kostenlos vom Kanton übernommen, weil sie für die regionale Beurteilung der Lawinensituation und der Hochwassergefahr von grosser Bedeutung sind. Sie sollen bis auf Weiteres weiterbetrieben werden. 

Rückverankerungen der Bergstation der Hilfsseilbahn Limmerntobel–Ochsenstäfeli

Die Hilfsseilbahn Limmerntobel–Ochsenstäfeli wurde im Rahmen des Baugesuches für den Sondierstollen im Jahre 2006 bewilligt. Die Seilbahn war zwischen 2007 und 2009 in Betrieb. Beim Rückbau der Fundamente der Bergstation der Hilfsseilbahn im Jahre 2017 wurde eine darüber liegende instabile Felspartie angetroffen. Die geologische Beurteilung ergab, dass bei einem vollständigen Rückbau der Rückverankerungen die Gefahr eines Abgleitens dieser Felspartie gross ist und nicht verantwortet werden kann. Das Ochsenstäfeli wird während der Betriebszeiten der Personenseilbahn Limmern von vielen Leuten als Rastplatz auf dem Weg zum Muttsee benutzt. Eine durch den Rückbau verursachte erhöhte Absturzgefahr hätte wohl Einschränkungen für die Wanderer zur Folge. Zudem stellt der Nicht-Rückbau kaum eine landschaftliche Beeinträchtigung dar, da sich diese Verankerungen unmittelbar neben dem Betriebsgebäude der Swisscom befinden.

Rückbau Fassung Linthschlucht

Als Ausgleichsmassnahme wird die Ausserbetriebnahme der Fassung Linthschlucht und deren Rückbau verlangt. Bei den Felsräumungsarbeiten Mitte August 2017 wurde eine grosse Felskluft von über 100 Meter Länge und bis zu einem Meter Spaltenbreite entdeckt. Bei einem maschinellen Rückbau der Betonteile der Fassung war ein Abgleiten der Klippe von mindestens 100 Meter Länge, 20 Meter Höhe und mindestens 5 Meter Breite zu erwarten und ein Aufstau der Linth zu befürchten. Aus Gründen der Arbeitssicherheit waren Abbauarbeiten an diesem Standort nicht zu vertreten. Die Begleitkommission hat diesen Sachverhalt diskutiert und beschlossen, vorläufig nicht auf einem Rückbau der Fassung zu bestehen. Die Situation soll aber im Sommer 2020 neu beurteilt und die Pflicht zur Wiederherstellung der Fischgängigkeit weiterhin als verbindlich betrachtet werden.

Der Rückbau der Fassung Linthschlucht ist darum noch nicht abgeschlossen und muss 2020 definitiv beurteilt werden.