Krankenversicherer sollen übermässige Reserven abbauen

In seiner Vernehmlassung zur Änderung der Krankenversicherungs-Aufsichtsverordnung fordert der Regierungsrat vom Bundesrat griffige Werkzeuge, um die übermässigen Reserven der Krankenversicherer innert nützlicher Frist abzubauen bzw. zu viel eingenommene Prämien konsequent an die Versicherten zurückzuerstatten.



Krankenversicherungen sollen ihre Reserven zugunsten der Prämienzahler reduzieren (• Foto: Keystone-SDA)
Krankenversicherungen sollen ihre Reserven zugunsten der Prämienzahler reduzieren (• Foto: Keystone-SDA)

Zwischen 2016 und 2019 flossen insgesamt 4 Milliarden Franken in die Reserven der Schweizer Krankenversicherer. Das heisst, dass die Versicherten in vielen Kantonen im Vergleich mit der reinen Kostenentwicklung zu hohe Prämien bezahlten. Die Anhäufung von übermässigen Reserven entspricht allerdings nicht dem Sinn und Zweck der Krankenversicherung. Dennoch verharren die Reserven der meisten Krankenversicherer seit einigen Jahren auf einem sehr hohen Niveau. Mit 202 Prozent ist die durchschnittliche Solvenzquote per 1. Januar 2020 mit dem Vorjahreswert vergleichbar. Der Bundesrat will die Verordnung zum Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz ändern, um diese Reserven zu verkleinern.

Nicht erfüllt

In seiner Vernehmlassung führt der Regierungsrat aus, dass das 2016 in Kraft getretene Krankenkassen-Aufsichtsgesetz und die entsprechende Verordnung die Erwartungen in Bezug auf eine wirksame Aufsichtstätigkeit im Bereich des Krankenversicherungsgesetzes und die Gewährleistung der Grundprinzipien der sozialen Krankenversicherung nicht erfüllt hätten.» Der Kanton Glarus begrüsst zwar die Stossrichtung der nun vorgeschlagenen Teilrevision der Verordnung zum Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz. Er geht allerdings davon aus, dass eine Änderung auf der reinen Verordnungsebene nicht ausreichen wird, um das Gleichgewicht zwischen Kosten und Prämien nachhaltig wiederherzustellen und das Niveau der bestehenden Reserven zu senken.

Anreize allein genügen nicht

Der Regierungsrat sieht wie der Bundesrat Handlungsbedarf, vermisst jedoch die Festlegung von konkreten Zielen sowie ein Vollzugsmonitoring samt anschliessender Wirkungsanalyse. Anreize allein genügten nicht, um die Krankenversicherer zur freiwilligen Verminderung der Reserven zu motivieren. Im Januar 2020 wurden bereits mehrere Standesinitiativen eingereicht, die einen gesetzlich festgelegten Abbau der Reserven sowie die Rückerstattung von zu hohen Prämieneinnahmen über einen obligatorischen Prämienausgleich fordern. Zudem sollen die Kantone mehr Mitspracherecht bei den vorgesehenen Prämientarifen erhalten.

In diesem Sinne fordert der Kanton Glarus im Rahmen seiner Vernehmlassung konkrete Ergänzungen zur Vorlage:

  • eine Präzisierung des Begriffs «übermässige Reserven», d. h. die Einführung einer Obergrenze von 150% der gesetzlich erforderlichen Mindesthöhe;
  • eine Anpassung bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Situation des Versicherers (Senkung des Schwellenwertes von 150 auf 100%);
  • eine klare Formulierung von Zielen für den Abbau übermässiger Reserven;
  • ein Vollzugsmonitoring des Verhaltens der Versicherer bei der Kalkulation der Prämien und weiteren Massnahmen zum Reserveabbau sowie den Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen;
  • eine umfassende Wirkungsanalyse, spätestens vier Jahre nach dem Inkrafttreten der Vorlage;
  • eine Revision der Rechtsgrundlagen auch auf Gesetzesstufe;
  • die Sicherstellung durch den Bund oder die Aufsichtsbehörde, dass die Reserven der Versicherer zur finanziellen Bewältigung der COVID-19-Pandemie eingesetzt werden oder konsequenterweise an die Versicherten in den Folgejahren durch Prämienreduktion zurückgezahlt werden.