Krankenversicherer und Glarner Gemeinden finden Lösung zur Abgeltung von Pflegematerialien

Die drei Glarner Gemeinden und die santésuisse-Tochter tarifsuisse ag haben sich in einem Rechtsverfahren betreffend Abgeltungen für Pflegematerialkosten der Jahre 2015 bis 2017 geeinigt: Die drei Glarner Gemeinden beteiligen sich pauschal mit 218 000 Franken an den Pflegematerialkosten der Glarner Pflegeheime für die Jahre 2015 bis 2017. Im Gegenzug kommen die Krankenversicherer den Glarner Gemeinden entgegen. So konnte eine Lösung gefunden werden, die im Sinne aller Involvierten ist.



Gemeinsame Medienmitteilung der Gemeinden Glarus Nord, Glarus Süd, Glarus und tarifsuisse ag vom 4. Oktober 2021 (zvg)
Gemeinsame Medienmitteilung der Gemeinden Glarus Nord, Glarus Süd, Glarus und tarifsuisse ag vom 4. Oktober 2021 (zvg)

Gestützt auf einen Zwischenentscheid des Regierungsrats des Kantons Glarus vom 15. Februar 2015, der unter dem Vorbehalt einer allfälligen Rückabwicklung gefällt wurde, vergüteten die Krankenversicherer den Glarner Pflegeheimen zunächst die Kosten für benötigte Pflegematerialien. Diese Pflegematerialien werden in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) des Bundesamts für Gesundheit geführt und betreffen beispielsweise Verbandsmaterial.

Diese provisorische Finanzierung wurde eingestellt, nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 1. September 2017 zum Schluss gelangte, dass das von Pflegefachpersonen verwendete Pflegematerial bereits in der Grundvergütung der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung enthalten ist. Infolgedessen schrieb der Regierungsrat des Kantons Glarus das inzwischen eröffnete Tariffestsetzungsverfahren als gegenstandslos ab. In der Folge kam es zu Differenzen zwischen vier Glarner Pflegeheimträgern und Krankenversicherern über die Rückzahlung der bereits geleisteten Vergütungen für Pflegematerialien. Diese Differenzen mündeten in einem Rückforderungsklageverfahren seitens der Versicherer vor dem zuständigen Kantonalen Schiedsgericht. Die drei Glarner Gemeinden, die gemäss kantonalem Recht für die Restfinanzierung verantwortlich sind, haben sich entschieden, den beklagten Pflegeheimen in diesem Verfahren beizustehen.

Nun haben sich die drei Gemeinden und tarifsuisse ag geeinigt. Wesentlicher Bestandteil der unterzeichneten Vereinbarung ist, dass sich die drei Gemeinden im Rahmen ihrer ohnehin bestehenden Restkostenfinanzierungspflicht an den Pflegematerialkosten der Glarner Pflegeheime beteiligen. Sie zahlen den Versicherern einmalig eine Pauschalsumme in der Höhe von 218 000 Franken. Diese Pauschalsumme verteilt sich im Verhältnis der jeweils eingeklagten Beträge auf die drei Gemeinden. Die Versicherer ihrerseits sind den Gemeinden ebenfalls entgegengekommen, sodass gemeinsam eine Lösung gefunden werden konnte. Mit diesem Vergleich gelten alle Ansprüche der Versicherer betreffend Pflegematerialien für die Jahre 2015 bis 2017 als abgegolten. Somit konnte das Rückforderungsklageverfahren ohne weiteren Aufwand für alle Beteiligten erledigt werden und die Gemeinden können in dieser Angelegenheit vorhandene Rückstellungen im laufenden Rechnungsjahr 2021 vollumfänglich auflösen.