Kurzarbeitsentschädigung für Berufsbildende: Regierungsrat befürchtet Vollzugsproblem

Der Regierungsrat nimmt Stellung zu einer Vernehmlassung zur Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Neu sollen Kantone Lehrbetriebe mit Kurzarbeit rasch unterstützen können. Der Regierungsrat erkennt Schwierigkeiten im Vollzug.



Mitteilung vom Glarner Regierungsrat (zvg)
Mitteilung vom Glarner Regierungsrat (zvg)

Mit der geplanten Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes sollen Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Kurzarbeit während der Stunden, welche als anrechenbaren Arbeitsausfall gelten, die Ausbildung der Lernenden im Betrieb fortsetzen dürfen, wenn die Ausbildung der Lernenden nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Diese Anpassung soll sicherstellen, dass die Ausbildung der Lernenden nicht unterbrochen wird, wenn ihr Lehrbetrieb Kurzarbeit anordnet.

Regierungsrat steht Änderung kritisch gegenüber

Der Regierungsrat anerkennt, dass sich mit dieser Anpassung den Arbeitgebern in konjunkturell schwierigen Zeiten eine Alternative zu Entlassungen bietet. Allerdings sieht er die zentrale Problematik nicht bei der finanziellen Unterstützung. Um die Ausbildung nicht zu gefährden, braucht es nebst einer Betreuung durch die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner auch Arbeit. Lediglich in Betrieben mit Ausbildungswerkstätten wird es möglich sein, die Ausbildung trotz Kurzarbeit fortzuführen. 

Mehr Aufwand

Die neue Regelung schafft nach Meinung des Glarner Regierungsrates weiteren Aufwand für die Betriebe, welche Kurzarbeit anmelden möchten, wie auch für die zuständigen kantonalen Amtsstellen. Fraglich ist auch, wie der Betrieb den Beleg erbringen kann, dass keine andere Lösung möglich ist (Betreuung durch andere Mitarbeitende, Versetzung der Lernenden in eine andere Abteilung des Betriebs ohne Kurzarbeit, Anpassung der Arbeitszeiten usw.).